Weiterer Schritt zu Assanges Auslieferung
13. Juni 2019Der britische Innenminister Sajid Javid hat das Auslieferungsgesuch der USA für Wikileaks-Gründer Julian Assange unterzeichnet. Er wolle "stets Gerechtigkeit", und es liege ein "legitimes Auslieferungsgesuch" vor, weshalb er dieses unterzeichnet habe, sagte Javid dem BBC-Radio. Die Entscheidung liege nun bei den Gerichten.
Wenn die grundlegenden Kriterien erfüllt sind, muss der Innenminister ein gültiges Auslieferungsgesuch unterzeichnen. Anschließend müssen die britischen Gerichte entscheiden, ob die betreffende Person ausgeliefert werden kann. Der Innenminister entscheidet dann, ob er die Auslieferung anordnet.
Am Freitag findet in London die nächste Anhörung zur Auslieferung des Wikileaks-Gründers statt. Der 47-jährige Australier wird möglicherweise vom Gefängnis aus per Video zugeschaltet. Mit einer Entscheidung wird noch nicht gerechnet.
Bis zu 175 Jahre Haft
In den USA ist Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstößen gegen das Anti-Spionage-Gesetz angeklagt. Insgesamt liegen 18 Anklagepunkte vor. Bei einer Verurteilung in allen Punkten drohen ihm 175 Jahre Haft. Die USA werfen Assange vor, der US-amerikanischen Whistleblowerin Chelsea Manning - damals noch Bradley Manning - geholfen zu haben, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Medienverbände in den USA sowie Wikileaks werten die Anklage als Angriff auf die Pressefreiheit.
Assange war im April in London verhaftet worden und sitzt derzeit in Großbritannien eine fast einjährige Gefängnisstrafe wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen ab. Zuvor lebte er sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London, um einer Auslieferung nach Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen aus dem Jahr 2010 zu entgehen. Assange behauptete stets, die Vorwürfe in Schweden seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und an die USA ausliefern zu können.
In der vergangenen Woche hatte ein schwedisches Gericht die Auslieferung nach Schweden behindert. Es entschied gegen einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Haftbefehl. Schweden hatte die Ermittlungen zu den Vergewaltigungsvorwürfen 2017 eingestellt, allerdings nach Assanges Verhaftung wieder aufgenommen.
ust/jj (dpa, afp, epd)