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Politik

Kein schwedischer Haftbefehl gegen Assange

3. Juni 2019

Der Wikileaks-Gründer sitze in Großbritannien eine Haftstrafe ab. Daher könne man ihn über einen Ermittlungsbefehl befragen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Für Assange ist die Sache damit nicht ausgestanden.

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Julian Assange
Bild: Getty Images/AFP/D. Leal-Olivas

Das zuständige Bezirksgericht in der schwedischen Stadt Uppsala wies einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf einen Haftbefehl gegen Julian Assange zurück. Die Strafverfolgungsbehörde wollte damit ein Auslieferungsverfahren gegen den Australier im Zusammenhang mit einem Vergewaltigungsvorwurf aus dem Jahr 2010 in Gang setzen.

Assange sei war "ein Verdächtiger" in dem Fall und es bestehe auch Fluchtgefahr, erklärte das Gericht. Weil der Wikileaks-Gründer aber bereits in Großbritannien im Gefängnis sitze, sei eine formelle Inhaftierung in Schweden für eine Befragung durch die Staatsanwälte nicht notwendig, hieß es. Demnach können die Ermittlungen im Rahmen einer Europäischen Ermittlungsanordnung verfolgt werden. Dabei handelt es sich um eine Kooperationsvereinbarung zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei strafrechtlichen Ermittlungen.

Gericht folgt Argumentation von Assanges Anwalt

Die Richter folgten damit weitgehend der Argumentation von Assanges schwedischem Rechtsanwalt Per Samuelson. Der hatte eine Inhaftierung seines Mandanten nur zum Zwecke einer Befragung zudem als "unverhältnismäßig" bezeichnet. Samuelson begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Sie stehe "im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit". 

Schwedens stellvertretende Generalstaatsanwältin Eva-Marie Persson erklärte indes, sie werde einen Antrag auf eine Europäische Ermittlungsanordnung stellen. Ob sie gleichzeitig die Entscheidung des Gerichts anfechten wird, ließ sie offen.

Assange wird vorgeworfen, im August 2010 eine Frau im Schlaf ohne Kondom vergewaltigt zu haben, obwohl sie zuvor wiederholt ungeschützten Sex mit ihm verweigert habe. Bei einem Verhör in der Botschaft von Ecuador sagte Assange Ende 2016, es habe sich um "einvernehmlichen" Geschlechtsverkehr gehandelt.

Lange Jahre in der Botschaft

Der Wikileaks-Gründer hatte sich jahrelang in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Er behauptete, die Vorwürfe in Schweden seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und dann an die USA ausliefern zu können. 2017 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft die Vorermittlungen eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, die Vergewaltigungs-Vorwürfe ausreichend zu untersuchen und zu klären.

Am 11. April dieses Jahres wurde Assange schließlich festgenommen, nachdem ihm die Regierung in Quito das Botschaftsasyl entzogen hatte. Nun befindet sich der Australier in Großbritannien in Haft, weil er gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte.

In den USA drohen 175 Jahre Haft 

Nicht nur Schweden, auch die USA wollen Assange den Prozess machen. Sie werfen ihm vor, der amerikanischen Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, geheimes Material von amerikanischen Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Insgesamt liegen 18 Anklagepunkte vor. Bei einer Verurteilung in allen Punkten drohen ihm 175 Jahre Haft.

Über eine Auslieferung an die USA muss nun die britische Justiz entscheiden. Der Gesundheitszustand von Assange hatte sich in den vergangenen Wochen massiv verschlechtert.

haz/ww (afp, dpa, ap)