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US-Drohnen und deutsche Handlungsoptionen

Sven Pöhle4. April 2014

Der US-Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz ist offenbar ein wichtiger Knotenpunkt für amerikanische Drohnenangriffe in aller Welt. Die Bundesregierung kann dagegen wenig unternehmen - so sie denn wollte.

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Der Eingang zum Militärflugplatz der US Air Force in Ramstein (Foto: DANIEL ROLAND/AFP/Getty Images)
Bild: Getty Images

Die Aussagen von Brandon Bryant offenbaren, dass Deutschland eine wichtigere Rolle im US-Drohnenkrieg einnimmt, als bislang bekannt war. "Ohne Deutschland wäre der gesamte Drohnen-Krieg des US-Militärs nicht möglich", sagte der ehemalige US-Drohnenpilot gegenüber NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung". Mehrere Jahre hatte Bryant für die US-Luftwaffe gearbeitet und dabei aus den USA über 1000 Einsätze geflogen.

Ramstein offenbar Dreh- und Angelpunkt für sämtliche US-Drohnenaktivitäten

Im Zentrum steht die US-Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz: Der ausführende Pilot amerikanischer Drohnenattacken sitzt zwar in den USA, wegen der großen Entfernung zwischen Einsatzgebiet und Pilot werden die Daten der ferngesteuerten Drohnen demnach aber über einen Satelliten nach Deutschland gesendet und dann per Glasfaserkabel in die USA weitergeleitet. Zudem würden Live-Bilder der Drohnen-Einsätze in Deutschland analysiert und mit nachrichtendienstlichen Erkenntnissen abgeglichen.

Mit Drohnen gehen die USA schon seit Jahren gegen mutmaßliche Terroristen in Afrika und dem Nahen Osten sowie in der afghanisch-pakistanischen Grenzregion vor. Das Investigative Bureau of Journalism beziffert die Zahl der US-Drohnenangriffe allein in Pakistan seit 2004 auf 383. Mindestens 2300 Menschen sollen dabei ums Leben gekommen sein, unter ihnen auch wenigstens 416 Zivilisten.

Der außenpolitische Sprecher der Grünen, Omid Nouripour, forderte die Bundesregierung auf, gegen eine mögliche Beteiligung der US-Stützpunkte in Deutschland an Drohnenangriffen vorzugehen: "Es ist beschämend, dass die Bundesregierung vor den völkerrechtswidrigen Handlungen von deutschem Boden aus einfach die Augen verschließt", sagte Nouripour der Deutschen Presseagentur.

Eine US-Drohne vom Typ MQ-9-Reaper im Landeanflug auf die Creech Air Force Basis in Nevada (Foto: Ethan Miller/Getty Images)
Instrument im amerikanischen "War on Terror" - die US-Drohne MQ-9 ReaperBild: Getty Images

Rechtliche Grauzone

Ob die Drohneneinsätze aber tatsächlich gegen das Völkerrecht verstoßen, ist umstritten. Die Angriffe sind in vielen Fällen geheim. Die Grenzregionen, in denen die Attacken stattfinden, sind selbst für die einheimischen Regierungen oft nur schwer zugänglich.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International werfen den USA vor,bei Drohnenattacken das Völkerrecht zu brechen. Washington sieht sich hingegen faktisch in einem grenzüberschreitenden Krieg gegen den Terror - einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt gegen Al-Kaida und verbündete Kräfte, aber nicht gegen ein bestimmtes Land. In derartigen Konflikten gelten unmittelbar an Kampfhandlungen teilnehmende Personen als legitime Ziele. Eine Tötung solcher Personen wäre demnach kein Verstoß gegen das Völkerrecht.

"Wenn die Durchführung von Drohnenangriffen nicht völkerrechtswidrig ist, stellt sich per se kein Problem", sagt Andreas Zimmermann, Professor für Völkerrecht an der Universität Potsdam. Denn der Aufenthalt der US-Streitkräfte in Deutschland ist vertraglich seit Anfang der 1950er-Jahre fixiert und durch das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut fortgeschrieben. Demnach kann "eine Truppe und ein ziviles Gefolge innerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen treffen." Zumindest nach US-Rechtsempfinden ist dies bei den Drohnenangriffen der Fall.

Doch selbst wenn aus deutscher Sicht ein Verstoß gegen das Völkerrecht vorläge, so Zimmermann, gäbe es kaum rechtliche Möglichkeiten für Deutschland, dagegen vorzugehen. Die Strafgerichtsbarkeit obliege der amerikanischen Justiz. Der Vertrag über den Aufenthalt der US-Truppen in Deutschland sei natürlich kündbar, so Zimmermann, "aber das wäre eine enorme politische Entscheidung und würde das ganze Bündnis in Frage stellen."

Das Display einer Bodenkontrolle zeigt die Sicht des US-Pilotens einer Reaper-Drohne während einer Trainingsmission (Foto: Ethan Miller/Getty Images)
Bilder wie dieses von einer amerkanischen Reaper-Drohne laufen offenbar auch über RamsteinBild: Getty Images

Begrenzter politischer Spielraum

Politisch könnte die Bundesregierung hingegen reagieren, sagt Zimmermann: "Wenn es Hinweise geben sollte, dass die USA auf deutschem Boden völkerrechtswidrige Handlungen vornehmen, dann könnte die Bundesrepublik Deutschland von den USA verlangen, dass diese Handlungen eingestellt werden."

Dazu müsste die Bundesregierung aber entsprechende Kenntnisse haben. Regierungssprecher Steffen Seibert beschrieb den bisherigen Kenntnisstand in der Bundespressekonferenz am Freitag (04.04.2014) so: "Die amerikanische Regierung hat gegenüber der Bundesregierung bestätigt, dass von amerikanischen Stützpunkten in Deutschland solche bewaffneten und ferngesteuerten Luftfahrzeuge weder geflogen noch gesteuert werden."

Die Bundesregierung habe nie besonders genau gefragt und den Amerikanern daher die Möglichkeit gegeben, derart ausweichend zu antworten, kritisiert Marcel Dickow von der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin (SWP). Wichtig sei vor allem die Frage, "ob diese Einsätze möglich wären, wenn die Technologie der Amerikaner in Deutschland nicht vorhanden wäre. Und ohne diese Analyse, die Risikoeinschätzung und die Bewertung, ob das eine Zielperson ist oder nicht, werden solche Angriffe nicht ausgeführt."

Offenbar will die Bundesregierung demnächst genauer bei den Amerikanern nachfragen: Regierungssprecher Seibert deutete an, dass sie von den USA eine Stellungnahme zu den neuen Berichten verlangen werde. Ungeachtet dessen sei es aber insgesamt eine heikle politische Frage, "was man unternimmt gegen einen Verbündeten, der vom eigenen Staatsgebiet aus möglicherweise das Völkerrecht verletzt", sagt Marcel Dickow. "Die Amerikaner sind der wichtigste strategische Partner. Und einen solchen Partner fordert man nicht einfach so heraus. Zumal man ja im gemeinsamen Kampf gegen den internationalen Terrorismus gemeinsame Werte und Instrumente benutzt." Mehr als ein Protest - vermutlich hinter verschlossenen Türen - sei daher nicht zu erwarten.