Deutschland und die US-Drohnen
23. Oktober 2013Der von Amnesty International (AI) vorgelegte Bericht über die tödlichen Angriffe von US-Drohnen auf Zivilisten in Pakistan verstört. Wurden wirklich unbeteiligte Frauen und Kinder attackiert? Oder harmlose Arbeiter beim Feierabend-Tee? Und hat der deutsche Geheimdienst durch die Übermittlung von Daten zu diesen Drohnen-Einsätzen beigetragen?
All das legt die Veröffentlichung der Menschenrechtsorganisation nahe. Der Wahrheitsgehalt ist selbst für Experten, die sich schon lange mit dem Thema beschäftigen, nur schwer einzuschätzen. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele sagt, er habe in der Vergangenheit auf entsprechende Anfragen an die ehemalige schwarz-gelbe Bundesregierung nur ausweichende Antworten erhalten: "Sie hat aber eingeräumt, dass sie Informationen gibt, nur nicht ausdrücklich für solche Tötungseinsätze. Sie kann aber auch nicht ausschließen, dass diese Informationen, die sie allgemein gibt, nicht auch für solche Einsätze genutzt werden."
Deutsche Mitverantwortung
Marcel Dickow von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) bestätigt, dass es nahezu unmöglich sei, die Richtigkeit von Informationen der Nachrichtendienste zu überprüfen. Denn die seien ja von ihrer Natur her schon geheim und sollen es auch bleiben. Amnesty hatte dem jetzt veröffentlichten Bericht zufolge von ehemaligen pakistanischen Geheimdienstmitarbeitern erfahren, dass Deutschland an den Drohnen-Angriffen beteiligt gewesen sei.
Trotzdem findet Dickow das Vorgehen der Menschenrechtler zulässig: "Amnesty benutzt das, und ich denke berechtigterweise, um darauf hinzuweisen, dass dort ein Kampf im Verborgenen stattfindet, der völkerrechtliche Fragen aufwirft. Und dass im Zuge der internationalen und der geheimdienstlichen Zusammenarbeit auf Deutschland eine Mitverantwortung zukommt."
Das Völkerrecht verbiete es einem Land, tödliche Waffen gegen ein anderes einzusetzen, mit dem es sich nicht im Krieg befindet, macht Reiner Braun deutlich, Geschäftsführer des deutschen Ablegers der Internationalen Vereinigung von Juristen gegen Atomwaffen (IALANA). Dass deutsche Geheimdienstinformationen möglicherweise beim Bruch des Völkerrechts durch die USA geholfen haben, zeige das Ausmaß der "internationalen Bespitzelungsorgie", die zuletzt durch die NSA-Ausspähaktionen in Deutschland und anderen Ländern offenbar wurde.
Juristisches Neuland
Der Vorwurf, deutsche Behörden hätten Informationen an die US-Kollegen gegeben, ist nicht neu. Wie der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Jens Teschke, der DW bestätigte, gab es deshalb schon mehrere Klagen, unter anderem gegen BKA-Chef Jörg Ziercke. Allerdings seien sie in Ermangelung eines Anfangsverdachts von den Gerichten nicht zur Verhandlung zugelassen worden, so Teschke.
Nach Ansicht von IALANA-Geschäftsführer Braun ist die deutsche Justiz jetzt gefordert. Vor dem Hintergrund der NSA-Affäre und der möglichen Beteiligung Deutschlands an den umstrittenen Drohnen-Einsätzen der USA müsse sie eine juristische Neubewertung von mutmaßlich völkerrechtswidrigem Handeln vornehmen: "Bisher ist das von den Gerichten sehr selektiv und sehr subjektiv behandelt worden. Ob das noch länger durchhaltbar ist angesichts der Dimensionen, die jetzt erkennbar sind, ist für mich eine offene Frage."
Juristisch gesehen sei es eine spannende Situation, sagt Braun. Justiz und Gerichtsbarkeit könnten auf die gerade beginnende gesellschaftliche Diskussion einwirken und auch von ihr beeinflusst werden. Doch zuallererst müsse immer etwas anderes im Fokus stehen, betont er: "Der erste Aspekt ist immer der menschliche Aspekt und jedes Opfer ist ein Opfer zu viel."
Kriegsführung 2.0
Drohnen sind unbenannte Flugzeuge. Ihr Einsatz ist daher für viele Experten der erste Schritt in eine völlig neue Form der Kriegsführung: Sie werden aus Kommandozentralen heraus per Computer gesteuert, Tausende von Kilometern vom Einsatzort entfernt. Menschen sind nur noch mittelbar an einer solchen Aktion beteiligt, als Ziele der Aktion aber sehr real betroffen.
"Das geht weiter zu den Killer-Robotern, den bewaffneten und autonom agierenden Robotern, die uns in den nächsten 10, 20, 30 Jahren begegnen werden", beschreibt SWP-Experte Marcel Dickow die weitere Entwicklung. Dadurch würden sich neue juristische, aber auch ethische und politische Fragen stellen. Seiner Ansicht nach könnte die öffentliche Diskussion über die Drohneneinsätze der USA in Pakistan der möglicherweise entscheidende Auslöser für eine umfassende Beschäftigung mit diesem Thema sein.
Raus aus der Rüstungsspirale
Beim Einsatz von Drohnen zeichnet sich eine dramatische Entwicklung ab: "Jetzt sind es zwölf oder fünfzehn Länder, die die Technologien haben, in zehn Jahren sind es 80," prophezeit Reiner Braun von der IALANA. Und er warnt davor, dass die Vergeltungsschläge, zum Beispiel durch Selbstmordattentate, genauso brutal, tödlich und menschenverachtend sein werden - nur eben vor Ort und damit weit entfernt von den Lenkern der Drohnen.
Deshalb müsse alles getan werden, um aus dieser Rüstungs- und Gewaltspirale auszubrechen: "Der entscheidende Schritt ist unserer Ansicht nach eine Anti-Drohnen-Konvention, von den Vereinten Nationen entwickelt und vorbereitet, in der sich die Länder verpflichten, auf diese Art von modernisierter technologischer Dimension des Krieges zu verzichten."
Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele unterstützt diese Forderung und erinnert daran, dass es solche Abkommen für Splitterbomben und Massenvernichtungswaffen schon gibt. Umso wichtiger sei es, diese Technologie nicht weiter voranzutreiben - auch vor dem Hintergrund der Diskussion über die Anschaffung von Drohnen für die Bundeswehr. Denn eines ist aus Ströbeles Sicht klar: "Wenn man diese Möglichkeiten hat, so war es schon immer mit Kriegswaffen, dann wird man sie auch nutzen."