Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus
2. Dezember 2020Vergangene Woche hatte der Kabinettsausschuss der Bundesregierung einen Maßnahmenplan vorgelegt, mit dem Rechtsextremismus und Rassismus in Deutschland Einhalt geboten werden soll. Nun stimmt das Bundeskabinett dem Plan geschlossen zu. Von 2021 bis 2024 sollen demnach insgesamt mehr als eine Milliarde Euro in diesen Bereich fließen.
Ziel sei es, ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus zu schaffen, mehr Prävention zu leisten, Betroffene von Diskriminierung stärker zu schützen und für mehr Anerkennung einer pluralen Gesellschaft zu sorgen, heißt es in dem Papier. "Wir müssen uns endlich konsequent denjenigen zuwenden, die von Rechtsextremisten und Demokratiefeinden tagtäglich beleidigt, bedroht und angegriffen werden", sagte der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke.
Streitpunkt Anti-Extremismus-Projekte
Ein Teil der Maßnahmen ist in dieser Wahlperiode bereits umgesetzt worden oder steht kurz vor der Verabschiedung. Um andere wurde in den vergangenen Wochen hart gerungen, etwa um die Forderung von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) nach einem Demokratiefördergesetz, das Anti-Extremismus-Projekten dauerhafte Finanzierung sichern soll. Eckpunkte muss sie allerdings noch mit Bundsinnenminister Seehofer (CSU) verhandeln.
Das Paket sieht außerdem eine Studie zum Alltagsrassismus in Zivilgesellschaft, Unternehmen und öffentlichen Institutionen vor sowie ein Forschungsprojekt zur Untersuchung des Polizeialltags. Ein Expertenrat soll die Bundesregierung zu Fragen der Integration, Teilhabe und bei der Bekämpfung von Rassismus beraten.
Neuer Straftatbestand für "Feindeslisten"
Auch beim Strafrecht sind Änderungen geplant: Sogenannte Feindeslisten, mit denen Menschen bedroht werden, sollen künftig ebenso strafbar sein wie antisemitische oder rassistische Hetze, die sich an einzelne Betroffene richtet aber keine Volksverhetzung im eigentlichen Sinn ist.
Ebenso soll laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geändert werden. Wer nur wegen seiner ethnischen Herkunft oder Religion eine Wohnung nicht bekomme, erhalte künftig mehr Zeit, sich dagegen juristisch zur Wehr zu setzen: sechs statt bisher zwei Monate.
"Rasse" künftig nicht mehr im Grundgesetz
Geplant ist des Weiteren, den Begriff "Rasse" im Grundgesetz zu ersetzen. Artikel 3 der Verfassung verbietet die Benachteiligung unter anderem wegen des Geschlechts, der Religion, Sprache, Herkunft und eben der "Rasse". Der Begriff solle ersetzt, der damit bezweckte Schutz vor rassistischer Benachteiligung aber nicht gemindert werden, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Details soll nun eine Fachgruppe von Justiz- und Innenministerium besprechen.
Vorgesehen ist außerdem ein Ausbau von Bildung und Prävention. Ein Schwerpunkt ist im Ressort des Bundesfamilienministeriums vorgesehen. So soll die politische Jugendarbeit ausgebaut und außerschulische Gedenkstättenfahrten gefördert werden. Das Bundesinnenministerium soll ein Präventionsprogramm "Demokratie im Netz" aufbauen. Weitere Projekte sind auch für den Bereich von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und den des Antisemitismusbeauftragten Felix Klein vorgesehen.
Die geplante Ernennung eines Anti-Rassismus-Beauftragten ist nicht in dem Maßnahmenkatalog enthalten - dies soll erst in der kommenden Wahlperiode erfolgen.
cw/se (afp, epd, kna)