Fall Gurlitt zieht sich weiter hin
9. März 2015"Ein Erbschein ist ein Legitimationspapier", sagte Amtsgerichtssprecherin Monika Andreß am Montag (09.03.) und bestätigte damit einen Bericht der Schweizer Nachrichtenagentur SDA, dass sich nun auch das Kunstmuseum Bern per Erbschein rechtlich absichern wolle. Bereits im Februar hatte Gurlitts Cousine Uta Werner die entsprechenden Unterlagen für einen Erbschaftsantrag eingereicht. Das Amtsgericht München werde beide Anträge in einem Verfahren prüfen, sagte Andreß.
Uta Werner hatte bereits eidesstattlich versichert, dass sie die gesetzliche Erbin des Kunstsammlers sei. Die Cousine zweifelt das Testament an, in dem Cornelius Gurlitt sein komplettes Vermögen - inklusive der millionenschweren, umstrittenen Kunstsammlung - dem Kunstmuseum Bern vermachte. Laut einem Gutachten, das sie in Auftrag gegeben hat, war der im Mai 2014 verstorbene Gurlitt nicht mehr bei klarem Verstand, als er sein Testament aufsetzte.
Beide Parteien stellen Anspruch auf das Erbe
Cornelius Gurlitt hatte eine umfangreiche Kunstsammlung von seinem Vater Hildebrand geerbt. Dieser hatte für Adolf Hitler mit "entarteter Kunst" gehandelt und für das geplante Führermuseum in Linz Werke eingekauft. Solange nicht geklärt ist, wer der rechtmäßige Erbe der Sammlung ist, können keine Raubkunstwerke an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden, da die "Forschungsstelle Gurlitt" seine Arbeit nicht aufnehmen kann.