Fall Gurlitt: Erbschein beantragt
19. Februar 2015Mit dem Einreichen der eidesstattlichen Erklärung kann nun das Gerichtsverfahren beginnen. Am Ende soll dabei herauskommen, ob Cornelius Gurlitt beim Verfassen seines Testaments geistig voll zurechnungsfähig war oder nicht. Gurlitt hatte sein gesamtes Vermögen, inklusive des 1500 Bilder starken Kunstschatzes seines Vaters, testamentarisch dem Kunstmuseum Bern vermacht. Nach Gurlitts Tod im Mai 2014 hatte das Kunstmuseum Bern das Erbe angenommen, aber gleichzeitig seine Cousine Uta Werner seine Zurechnungsfähigkeit in Frage gestellt. Die muss nun gerichtlich geklärt werden. Cornelius Gurlitts Cousin Dr. Dietrich Gurlitt hat keinen Erbschein beantragt und das Testament akzeptiert. Sollte das Gericht zum Urteil kommen, dass Gurlitt beim Verfassen seines Testaments zurechnungsfähig war, geht das Erbe vollständig an das Museum. Entscheidet das Gericht anders, geht das Erbe an Uta Werner. Das Kunstmuseum Bern hatte bereits am Dienstag (17.2.2015) mitgeteilt, dass es bis zur Urteilsverkündung nicht an der Provenienzforschung weiterarbeiten wird.
Von Nazis verfolgt
Die Familie von Uta Werner, Gurlitts Cousine, ficht das Testament an. Sie geht davon aus, dass Cornelius Gurlitt zum Zeitpunkt des Verfassens nicht mehr zurechnungsfähig war. Uta Werner hat ein Gutachten vom Experten Dr. Helmut Hausner erstellen lassen: Als Hauptargument wird genannt, dass Gurlitt zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments unter Aufsicht stand und nicht mehr voll geschäftsfähig war. Daher sei nicht davon auszugehen, dass auch im Testament Gurlitts eigentlicher Wille zum Ausdruck gekommen ist. "Das Gutachten kommt zum Schluss, dass Herr Gurlitt Wahnvorstellungen hatte. Er fühlte sich von Nazis verfolgt und glaubte, sie würden ihm seinen Kunstschatz rauben wollen", sagte Thomas Pfaff, der Sprecher von Uta Werner, im Interview mit der Berner Zeitung.
Fünf-Punkte-Plan
Im Falle eines - für die Familie von Uta Werner - positiven Ausgangs betonte diese noch einmal deutlich, sie werde sich beim Umgang mit der Sammlung an ihren im November 2014 veröffentlichten Fünf-Punkte-Plan halten. Darin verspricht sie die bedingungslose Rückgabe von als Raubkunst erkannter Kunst - und zwar nach den Richtlinien der Washingtoner Erklärung, die den Umgang mit Raubkunst aus der NS-Zeit klärt. Außerdem erkenne man die Arbeit der Task Force an und könne sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen. Uta Werner verpflichtet sich zu absoluter Transparenz - in diesem Zusammenhang möchte man auch die Geschäftsunterlagen von Hildebrand Gurlitt, der die Sammlung zusammengestellt hatte, im Internet veröffentlichen. Die Sammlung soll zusammengehalten und in einem deutschen Museum ausgestellt werden. Eventuell könne man auch weitere Sammlungsteile, wie die Werke von Louis Gurlitt und Cornelia Gurlitt, deutschen Museen zur Verfügung stellen.
hjh/nf (dpa/Kunstmuseum Bern/Pfaff Kommunikation)