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Polnisches Gericht verurteilt ZDF

24. März 2021

Zu Unrecht sei die "Heimatarmee" in der TV-Reihe "Unsere Mütter, unsere Väter" als antisemitisch dargestellt worden - so das Urteil des Berufungsgerichts.

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Volker Bruch (l.) und Tom Schilling als die Brüder Wilhelm und Friedhelm Winter in "Unsere Mütter, unsere Väter": zwei junge Männer in Uniformen vor einer Ruine
Volker Bruch (l.) und Tom Schilling als die Brüder Wilhelm und Friedhelm Winter in "Unsere Mütter, unsere Väter" Bild: picture-alliance/dpa/J. Wolf

Die Entschuldigung solle im polnischen Fernsehen sowie in sämtlichen Kanälen des Zweiten Deutschen Fernsehens veröffentlicht werden, so das Berufungsgericht. Die Macher von "Unsere Mütter, unsere Väter" waren bereits in erster Instanz 2018 zu einer Entschuldigung und einer Entschädigung verurteilt worden. Das ZDF legte gegen dieses Urteil Berufung ein - und verlor nun erneut.

Geklagt hatte ein polnischer Kriegsveteran der "Heimatarmee" (Armia Krajowa, kurz: AK), einer der größten Widerstandsorganisationen im Zweiten Weltkrieg. Der inzwischen 96 Jahre alte Veteran, der selbst das Vernichtungslager Ausschwitz überlebt hatte, warf dem ZDF und UFA Fiction vor, mit der TV-Produktion seine Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben. 

Im Fokus steht eine umstrittene Szene des ZDF-Dreiteilers: Ein Vertreter der polnischen Untergrundorganisation "Heimatarmee" sagt angesichts eines Zuges mit KZ-Häftlingen, die er seinem Schicksal überlassen will: "Weil das Juden sind, und die sind schlimmer als die Kommunisten."

AK-Soldaten als Antisemiten dargestellt?

Die polnische Seite sieht darin einen pauschalen Vorwurf, die "Heimatarmee" sei eine antisemitische Organisation gewesen. Nach der Ausstrahlung der Serie im März 2013 in Deutschland folgten Proteste polnischer Veteranen und rechter Gruppen vor dem Sitz des ZDF-Studios in Warschau.

Soldaten knien in Helmen neben Geschützen.
Soldaten der "Heimatarmee" 1944 beim Warschauer Aufstand. 63 Tage kämpften sie gegen die deutsche Besatzungsmacht Bild: picture-alliance/Heritage-Images

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit urteilte das Berufungsgericht in Krakau nun, der Dreiteiler zeige Partisanen mit einer weiß-roten "AK"-Armbinde, die "einen Widerwillen gegen Juden hatten, ihrem Los gegenüber gleichgültig und von einer antisemitischen Haltung durchdrungen waren." Dieser Zugang der Filmemacher führe dazu, dass die "Heimatarmee" als Formation wahrgenommen werde, in der eine antisemitische Haltung überwogen habe. Damit sei die Freiheit der Meinungsäußerung überschritten worden, so das Gericht.

In Stellungnahmen des ZDF und der Produktionsfirma UFA Fiction hieß es jeweils, man bedauere, dass das Gericht der Kunstfreiheit keine ausreichende Beachtung geschenkt habe. Sobald das Urteil schriftlich vorliege, wolle man die Begründung prüfen und Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. An der Drehbuchentwicklung für den Dreiteiler seien namhafte Fachhistoriker beteiligt gewesen.

woy/pj (dpa)