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Terrorismus

Fall Amri: Versagen quer durchs Land

12. Oktober 2017

Schon der Zwischenbericht des Berliner Sonderermittlers war wenig schmeichelhaft für die deutschen Sicherheitsbehörden. Nun sind die Untersuchungen beendet - und es gibt noch mehr offene Fragen. Marcel Fürstenau, Berlin.

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Deutschland Berlin Nach Anschlag auf Weihnachtsmarkt
Trauerbekundungen am Anschlagsort in BerlinBild: Getty Images/S. Loos

Es war der schlimmste islamistische Terroranschlag in Deutschland: Zwölf Menschen riss Anis Amri kurz vor Heiligabend 2016 in den Tod, als er mit einem gestohlenen Lastwagen über einen Weihnachtsmarkt in Berlin raste. Mehr als 60 Opfer erlitten zum Teil lebensgefährliche Verletzungen. Schnell kam der Verdacht auf, das Attentat könnte durch Fehler der Sicherheitsbehörden unfreiwillig begünstigt worden sein. Als der im April vom Berliner Senat beauftragte Sonderermittler Bruno Jost Anfang Juli einen Zwischenbericht vorlegte, war von vertanen Chancen die Rede und sogar gefälschten Akten.

Drei Monate später verfestigt sich der Eindruck, Amris Attentat habe sich am Ende einer sehr langen Fehlerkette zahlreicher Behörden ereignet. Wobei der ehemalige Bundesrichter Jost und Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) betonen, dass die Fehler nicht nur in der deutschen Hauptstadt gemacht worden seien. Nach ihren Erkenntnissen gab es auch Versäumnisse in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und auf Bundesebene.

Fahndungsfoto Anis Amri
Mit diesen Fotos fahndete das Bundeskriminalamt (BKA) nach dem Terroranschlag in Berlin nach Anis AmriBild: picture-alliance/dpa/Bundeskriminalamt

Im Sommer 2016 wurde Amri nach zwei Tage aus der Haft entlassen

Ob der später auf seiner Flucht in Italien erschossene Amri an seiner Tat hätte gehindert werden können, bleibt trotz allem Spekulation. Sonderermittler Jost drückt es so aus: Es gebe keine "mathematische Gewissheit", dass man den aus Tunesien stammenden Asylbewerber rechtzeitig hätte festnehmen können - aber eine "reelle Chance" hätte bestanden. Die beste Gelegenheit blieb nach Josts Einschätzung Ende Juli 2016 ungenutzt. Damals wurde Amri in Friedrichshafen von der Bundespolizei aus einem Reisebus geholt, vernommen - und verhaftet. Der Anlass: Man fand gefälschte Pässe bei ihm. Aber offenbar wussten die Beamten in Baden-Württemberg nicht, wen sie da an der Angel hatten. Zwei Tage später war Amri jedenfalls wieder auf freiem Fuß.

Als sich diese Panne ereignete, wussten deutsche Behörden quer durchs Land schon eine ganze Menge über den späteren Massenmörder: dass er sich in Nordrhein-Westfalen unter verschiedene Identitäten als Asylbewerber hat registrieren lassen, dass er mit Drogen handelte und in eine Schlägerei verwickelt war. Viele dieser Erkenntnisse stammten aus abgehörten Telefonaten und von Observationsteams der Berliner Polizei. Auch im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum von Bund und Ländern (GTAZ) war der Name Amri bekannt.

Berlin Abschlussbericht im Fall Amri,  Bruno Jost (l), Andreas Geisel
Sonderermittler Bruno Jost (l.) und Berlins Innensenator Andreas Geisel erläutern den Abschlussbericht zum Fall Anis AmriBild: picture-alliance/dpa/J. Carstensen

Sogar ein gestohlenes Handy gab man dem Attentäter zurück

In dieser Phase der Ermittlungen, so drückt es der Sonderermittler aus, "wurde alles falsch gemacht, was man falsch machen kann". Mit dem Wissen der Polizei und der Staatsanwaltschaften in Berlin und Nordrhein-Westfalen hätte man sich "auf den Marsch Richtung Friedrichshafen machen können". Stattdessen hätten die ahnungslosen Kollegen im Süden der Republik eine "0815-Vernehmung", eine oberflächliche Befragung, durchgeführt.

Und sie gaben Amri auch noch ein vorher in einer Flüchtlingsunterkunft gestohlenes Handy zurück. Eine Auswertung der damit geführten Gespräche hätte womöglich Anhaltspunkte für Amris Gefährlichkeit ergeben können. Alles in allem gelangt Jost zu der Einschätzung, der spätere Attentäter hätte vorübergehend "aus dem Verkehr" gezogen werden können. Nicht nur für zwei Tage, sondern mindestens drei Monate.

Schon 2015 verlor sich in Baden-Württemberg die Spur des Asylbewerbers

Ganz am Ende seiner sechsmonatigen Recherchen stieß der Sonderermittler noch auf ein - im Falle Amris wohl "symptomatisches - Kuriosum". Demnach sei er am 6. Juli 2015 über Freiburg nach Deutschland eingereist und im Rahmen der Registrierung von Asylbewerbern nach Karlsruhe überwiesen worden. Dort tauchte er anscheinend nie auf und sei als "nicht-existent"  ausgetragen worden. Später habe er sich in Ellwangen gemeldet und sei erneut registriert worden. Damit war Amri verpflichtet, sich in Baden-Württemberg aufzuhalten. Aber offenbar vermisste ihn dort niemand. Das sei aus "unbekannten Gründen" untergegangen.  

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Es sieht ganz so aus, als hätte Amri schon bei seiner Ankunft die Behörden quer durchs Land an der Nase herumgeführt. Man müsse aber die damalige Situation bedenken, sagt Sonderermittler Jost. Zu Beginn der Flüchtlingskrise im Sommer 2015 hätten alle unter hohem Arbeits- und Leistungsdruck gestanden. Zu diesem frühen Zeitpunkt habe es noch keine elektronische Erfassung von Fingerabdrücken gegeben, das sei noch mit Stempel und Papier gemacht worden. Auch deshalb dürfte es Amri leicht gefallen sein, sich unter mehreren Identitäten in Deutschland bewegen zu können. "Das soll aber keine Entschuldigung sein", betont Jost.

Sonderermittler Jost: "Das ist bitter für Opfer und Hinterbliebene"

Berlins Innensenator Geisel plädiert angesichts der vielen offenen Fragen für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses des Bundestages. Seinen Sonderermittler lobt er in den höchsten Tönen: Er habe "schnell, umfassend und schonungslos" gearbeitet. Jost seinerseits legt Wert auf die Feststellung, "keinerlei Weisungen und Einschränkungen" durch den Senat unterworfen gewesen zu sein. Abgesehen von den vielen Fehlern und sogar Manipulationen im Fall Amri bedauert der ehemalige Bundesrichter besonders eines: dass es kein Gerichtsverfahren geben werde, denn der Haupttäter sei tot. Und Hintermänner werde man wohl nie ergreifen – "das ist bitter für die Opfer und ihre Hinterbliebenen". Ein Satz, der auch für den Inhalt des Abschlussberichtes von Sonderermittler Bruno Jost gilt.