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Neuer Kurs

Michael Knigge5. August 2013

Die Obama-Regierung geht hart gegen die Weitergabe geheimer Regierungsinformationen vor. Auch die Medien geraten ins Visier - nicht nur, um an ihre Quellen zu kommen. Diskutiert wird sogar, Journalisten anzuklagen.

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President Barack Obama (L) and Justizminister Eric Holder (Photo by Chip Somodevilla/Getty Images)
Bild: Getty Images

Manchmal deutet ein Satz eine Zeitenwende an. So wie am 23. Juni 2013, als David Gregory, Moderator von "Meet the Press" - der bedeutendsten und ältesten Politik-Talkshow der USA - den Guardian-Journalisten und NSA-Enthüller Glenn Greenwald fragte, ob er nicht wegen Beihilfe für Edward Snowden angeklagt werden müsse.

Die Frage und Greenwalds Antwort verbreiteten sich wie ein Lauffeuer im Internet: "Ich denke, es ist doch schon sehr außergewöhnlich, dass jemand, der sich selbst Journalist nennt, öffentlich darüber nachsinnt, ob man andere Journalisten wegen schwerer Verbrechen anklagen sollte oder nicht", entgegnete Greenwald - die Idee, er habe Beihilfe zu Geheimnis- und Landesverrat geleistet, sei nämlich vollkommen haltlos. Kurz zuvor hatte bereits der republikanische Kongressabgeordnete Peter King auf die Frage einer "Fox News"-Moderatorin gefordert, Greenwald strafrechtlich zu belangen.

Zwangshaft für Quellenschutz

Die unerwünschte Publikation von Geheiminformationen durch Journalisten und Medien ist den Behörden schon immer ein Dorn im Auge gewesen. So können Journalisten in den USA gerichtlich unter bestimmten Umständen dazu gezwungen werden, ihre Quellen offenzulegen. In einem der bekanntesten Fälle wurde die "New York Times"-Reporterin Judith Miller im Jahr 2004 zu 18 Monaten Haft verurteilt, weil sie sich weigerte, ihre Quelle preiszugeben. Sie verbrachte 12 Wochen im Gefängnis, bis ihr Informant sie von ihrem Vertraulichkeitsversprechen entband.

Gefängnisstrafen für Journalisten sind jedoch bislang die Ausnahme. So wurden weder im Zuge der Veröffentlichung der sogenannten "Pentagon Papers" über den Vietnam-Krieg, noch wegen der Watergate-Affäre, die 1974 zum Sturz von US-Präsident Richard Nixons führte, Reporter strafrechtlich belangt.

Judith Miller wollte ihre Quelle nicht verraten
Judith Miller wollte ihre Quelle nicht verratenBild: Getty Images

Doch wie beim ihrem harten Kurs gegen sogenannte Leaker oder Whistleblower - unter Obama gab es doppelt so viele Spionageverfahren wie unter allen vorherigen Präsidentschaften seit Verabschiedung des Spionagegesetzes 1917 zusammen - die Regierung scheint jetzt auch beim Vorgehen gegen Journalisten neue Wege zu beschreiten.

Staatsanwälte gegen Journalisten

Gleich drei aktuelle Fälle beschäftigen derzeit die Gerichte. Das bekannteste Verfahren ist die geheime Beschlagnahmung von Telefondaten der Nachrichtenagentur Associated Press (AP). Das US-Justizministerium hatte über einen Zeitraum von zwei Monaten die Informationen über Telefon- und Faxverbindungen von mehr als 20 Anschlüssen in fünf Büros der Agentur beschafft und ausgewertet. AP erfuhr von der Bespitzelungsaktion erst im Mai 2013 - ein Jahr nach deren Ende.

Der zweite Fall betrifft den "New York Times"-Reporter und Geheimdienst-Experten James Risen. Ein Berufungsgericht entschied Ende Juli, dass Risen im Spionage-Prozess gegen einen Ex-CIA-Mitarbeiter aussagen muss. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Geheimdienstmitarbeiter, vertrauliche Informationen an Risen weitergegeben zu haben.

"State of War" ist Anfang Januars 2006 in den USA erschienen. Das Buch, geschrieben von James Risen, handelt von der geheimen Arbeit von CIA und Bush's Verwaltungssystem. Abdi Kalantari, der Korrespondent der Iran-Redaktion hat das Buch rezensiert.
James Risen's Buch über die CIABild: DW

Reporter als Mitverschwörer

Der dritte, und wahrscheinlich bedeutendste Fall, dreht sich um den "Fox News"-Journalisten James Rosen. Das Justizministerium beschlagnahmte nicht nur die Daten seiner Telefon- und E-Mailverbindungen, sondern erstellte - wie die Washington Post berichtete - anhand der Hausausweisdaten des US-Außenministeriums und Rosens Besuchen bei der Behörde auch ein Bewegungsprofil des Fox-Chefkorrespondenten in Washington.

Was den Fall so brisant macht, ist die Tatsache, dass Rosen im Durchsuchungsbefehl selbst offiziell der Beihilfe bezichtigt und sogar als "Mitverschwörer" bezeichnet wird. Das ist ein Novum - bislang wurde in den USA noch nie ein Journalist für die Veröffentlichung von geheimen Informationen wegen Spionage angeklagt.

"Die Veröffentlichung des Durchsuchungsbefehls im Fall Rosen zeigt, dass Präsident Barack Obama Terrain betritt, dass noch nie ein Präsident zuvor betreten hat", schrieb der Jurist James C. Goodale, der seinerzeit für die New York Times über die "Pentagon Papers" berichtet hatte, kürzlich in dem Blatt. Nur Richard Nixon habe der Pressefreiheit größeren Schaden zugefügt als Obama, so Goodale weiter.

James Rosen interviewt Außenminister John Kerry Foto: REUTERS/Olivia Harris
James Rosen interviewt Außenminister John KerryBild: U.S. Department of State

Veröffentlichung als Geheimnisverrat

"Ich glaube, es besteht die sehr reale Möglichkeit, dass es in nicht allzu ferner Zukunft Gerichtsurteile gibt, die erklären, dass Journalisten selbst der Spionage angeklagt werden können, weil sie geheime Informationen erhalten und weitergegeben haben", sagt Jane Kirtley, Professorin für Medienethik und Recht an der Universität von Minnesota.

Bislang hätte es für diese Art der Auslegung des Rechts in den USA keine Grundlage gegeben. Denn schließlich, so Kirtley, hätten Journalisten keine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben und zudem gebe es in den USA - anders als beispielsweise in Großbritannien - auch kein Geheimhaltungsgesetz.

"Aber jetzt gibt es Stimmen aus der Regierung und aus dem Kongress, die sagen, dass schon die Veröffentlichung von geheimen Informationen im Internet oder anderswo gleichbedeutend ist mit der Weitergabe an Terroristen oder Feinde", sagt Kirtley. "Das ist unglaublich."