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Manning - "kein Whistleblower"

26. Juli 2013

Mit Bradley Manning begann die Wikileaks-Enthüllung von US-Geheimpapieren. Nun geht der Prozess gegen ihn in die Schlussrunde. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich.

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Bradley Manning in Fort Meade 4. Juni 2013 (Foto: rtr)
Bild: Reuters

Im Prozess gegen Bradley Manning hat die Staatsanwaltschaft dem Wikileaks-Informanten der Feindunterstützung bezichtigt. In seinem Schlussplädoyer sagte Militärstaatsanwalt Ashden Fein, der 25-Jährige habe sein Land und die Streitkräfte verraten. Damit droht Manning im Falle eines Schuldspruchs eine lebenslange Haftstrafe.

"Kein Humanist"

Manning hatte der Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks hunderttausende Geheimdokumente zugespielt, die er während seiner Dienstzeit im Irak zwischen November 2009 und Mai 2010 von Militärrechnern heruntergeladen hatte. Er habe damit die Öffentlichkeit über den Krieg und Kriegsgräuel informieren wollen, rechtfertigte er sich.

Militärstaatsanwalt Fein bestritt allerdings, dass Manning uneigennützige Motive gehabt habe. "Er war kein Whistleblower, er war ein Verräter (...) Er war kein Humanist, er war ein Hacker", sagte Fein. "Er war keine bedrängte junge Seele, er war ein entschlossener Soldat mit dem Wissen, der Fähigkeit und dem Willen, den USA und deren Kriegsanstrengungen zu schaden."

Ein Präzedenzfall?

Für den Anklagepunkt "Unterstützung des Feindes" droht in den USA die Todesstrafe. Im Fall Manning hat die Staatsanwaltschaft aber vor dem Prozess signalisiert, dass sie diese nicht fordern will. Ein Urteil könnte das Militärgericht in Fort Meade bei Washington schon am Wochenende fällen. Das Strafmaß wird erst später verkündet.

Das Verfahren gegen Manning könnte zudem ein Präzedenzfall sein für weitere Whistleblower - etwa für Wikileaks-Chef Julian Assange und den Geheimdienst-Enthüller Edward Snowden.

det/rb (afp, dpa)