"Panama Papers" und der Kampf gegen Windmühlen
27. April 2017Das neue Gesetzespaket sieht unter anderem strengere Meldepflichten und höhere Strafen vor. Hinzu kommen erweiterte Auskunftspflichten und für den Fiskus zusätzliche Ermittlungsbefugnisse. Auslöser für die verschärften Maßnahmen waren die "Panama Papers" mit Enthüllungen über dubiose Geschäfte von Briefkastenfirmen.
Den Wahlkampf im Blick
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte vor der Verabschiedung der Gesetze, der Kampf gegen Steuerhinterziehung und exzessive Steuervermeidung werde ein immerwährender Kampf bleiben. Erfolgreich könne er nur mit vereinten Kräften auf europäischer und internationaler Ebene geführt werden.
Zugleich warnte Schäuble mit Blick auf den Wahlkampf davor, falsche Erwartungen zu wecken. Das Thema sei ein Nährboden für Demagogen.
Schon jetzt müssen Beteiligungen an Firmen im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen den Finanzbehörden gemeldet werden. Diese Meldepflicht wird nun erweitert auf Briefkastenfirmen. Ein Verstoß soll als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Offshore-Geschäfte beim Finanzamt angeben
Eingeführt wird zudem eine Anzeigepflicht beim Finanzamt für Banken, die Geschäftsbeziehungen zu Offshore-Firmen für Kunden vermitteln. Dabei geht es um Geschäftsbeziehungen "inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften", wie es im Gesetz heißt. Bei einem Verstoß sollen Finanzinstitute für dadurch verursachte Steuerausfälle haften. Bei mangelnder Kooperation droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
Die Kontenabfrage wird ausgebaut und das steuerliche Bankgeheimnis abgeschafft. Der besondere Schutz von Bankkunden fällt künftig weg. Die Finanzbehörden können auch ohne Anfangsverdacht ermitteln. Steuerbetrug über Offshore-Firmen soll als "besonders schwere Steuerhinterziehung" eingestuft werden, so dass strafrechtliche Ermittlungen zehn Jahre lang möglich wären.
uh/jj (dpa)