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Polen muss im Streit um Kohle Strafe zahlen

20. September 2021

Der Europäische Gerichtshof hat gegen Polen wegen des Braunkohle-Abbaus in Turow eine Geldstrafe von täglich 500.000 Euro verhängt. Im Mai hatte der EuGH nach einer Klage einen Förderstopp verhängt. Polen ignoriert das.

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Polen Bogatynia | Kohleabbau in Turow
Braunkohle-Förderung im polnischen Tagebau TurowBild: Slaevk Ruta/ZUMA Wire/imago images

Im Streit um die Braunkohleförderung im polnischen Tagebau Turow nahe der deutschen und tschechischen Grenze hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Druck auf Polen erhöht. Trotz einstweiliger EuGH-Anordnung vom Mai nach einer Klage aus Tschechien habe Warschau den Braunkohle-Abbau nicht gestoppt, teilte der EuGH mit.

Deshalb müsse Polen ab sofort für jeden Tag, an dem es der Anordnung nicht nachkomme, 500.000 Euro Strafe in den EU-Haushalt zahlen, bis der Mitgliedsstaat der einstweiligen Anordnung nachkomme und die Förderung einstelle. Das endgültige Urteil in dem Fall soll zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

Gerichtshof weist Antrag Polens zurück

Da Polen die EuGH-Anordnung vom Mai nicht umsetzte, hatte Tschechien am 7. Juni beantragt, dass Polen für jeden weiteren Tag, an denen es seinen Verpflichtungen nicht nachkomme, fünf Millionen Euro an die EU zahlen müsse. Warschau beantragte im Gegenzug die Aufhebung der einstweiligen Verfügung und argumentierte, die Energieversorgung des Landes sei bei einer Stilllegung des Tagesbaus in Turow gefährdet.

Das Luxemburger Gericht wies den Antrag Polens nun zurück und gab der Klage aus Prag statt. Die Richter setzten die Höhe der täglichen Strafzahlungen aber deutlich niedriger an. Tschechien hatte den Nachbarstaat verklagt, weil der polnische Tagebau in Grenznähe negative Auswirkungen auf die heimische Umwelt habe. Das Land bemängelt, die Lizenz für den Tagebau sei ohne erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen verlängert worden. Die tschechische Regierung befürchtet außerdem, dass der Grundwasserspiegel sinkt. Bewohner der Grenzregion beklagten sich zudem über Belästigungen durch Lärm und Staub.

Auch in Deutschland sorgt der Tagebau Turow für Kritik. Im angrenzenden Bundesland Sachsen werden Umweltschäden durch eine geplante Erweiterung befürchtet. Im März war diskutiert worden, ob die Bundesregierung sich deshalb als sogenannter Streithelfer der Klage Tschechiens anschließt.

Polen will sich weiter widersetzen

Die polnische Regierung machte nach dem EuGH-Entscheid umgehend deutlich, dass sie den Tagebau nicht schließen werde. Regierungssprecher Piotr Müller sagte nach Angaben der Agentur PAP, die Geldstrafe stehe in keinem Verhältnis zur Situation und sei nicht gerechtfertigt. Das polnische Umweltministerium hatte die Betriebserlaubnis für den Braunkohle-Tagebau im März 2020 um sechs Jahre verlängert. Die EU-Kommission kritisierte im Dezember, Polen habe die Umweltfolgen unterschätzt und seine Nachbarn falsch informiert.

In Turow wird seit 1904 Kohle abgebaut. Der polnische Energiekonzern PGE, mehrheitlich im Staatsbesitz, will den Abbau bis 2044 verlängern. Dafür soll der Tagebau um fünf Quadratkilometer erweitert und auf bis zu 330 Meter vertieft werden.

Polen auf Konfrontation mit der EU

Die Führung in Warschau liegt in vielen Bereichen mit der EU im Streit, darunter die umstrittene Justizreform der PiS-Regierung, die nach EU-Sicht die Rechtsstaatlichkeit auszuhöhlen droht. Aber auch die geplante Verschärfung des Abtreibungsrechts und die Diskriminierung von LGBT-Menschen führt zu Konflikten mit der EU.

qu/rb (dpa, rtr, afp)