Pfahls will vor ein deutsches Gericht
19. November 2004Einer baldigen Auslieferung des früheren Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls nach Deutschland steht nichts mehr im Wege: Sein Rechtsanwalt Volker Hoffmann teilte am Freitag (19.11.2004) in Mainz mit, sein Mandant verzichte auf zunächst angekündigte Rechtmittel gegen die Entscheidung eines Pariser Berufungsgerichts, ihn auszuliefern. Der Einspruch hätte aufschiebende Wirkung gehabt. Mit der Überstellung sei in den nächsten zwei Wochen zu rechnen, sagte Hoffmann. Der Prozess soll Ende Januar 2005 vor dem Landgericht Augsburg beginnen.
Umfangreiche Beweisaufnahme
Der frühere Verfassungsschutzchef und hochrangige CSU-Politiker Pfahls soll in Augsburg wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vor Gericht kommen. Er soll für die Lieferung von Spürpanzern der Bundeswehr an Saudi-Arabien 1991 umgerechnet etwa 1,94 Millionen Euro Schmiergelder angenommen und nicht versteuert haben. Das Verfahren ist Teil der weit verzweigten Affäre um Bestechungszahlungen des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber.
Reinhard Nemetz, leitender Oberstaatsanwalt in Augsburg, erklärte, es sei zu begrüßen, wenn Pfahls seiner Auslieferung keine weiteren Hindernisse in den Weg lege. Da bis jetzt kein Geständnis vorliege, sei eine umfangreiche Beweisaufnahme für das Verfahren nötig. Pfahls solle aber schnellstmöglich vor Gericht gestellt werden.
Von Paris nach Augsburg
Pfahls war nach fünfjähriger Flucht am 13. Juli 2004 in Paris festgenommen worden, seit dem 14. Juli sitzt er dort in einer Zelle der Haftanstalt La Sante. Am Mittwoch (17.11.) befürwortete das Pariser Berufungsgericht das Augsburger Auslieferungsbegehren.
Unter Verweis auf die "unzumutbaren" Haftbedingungen und wegen seines "sich verschlechternden Gesundheitszustandes" erklärte sich Pfahls nun nach den Worten Hoffmanns mit einer "umgehenden Auslieferung" einverstanden. Seine französischen Anwälte hätten ihm dagegen "dringend angeraten", Rechtsmittel einzulegen, weil die Gerichtsentscheidung vom Mittwoch zahlreiche erhebliche Rechtsfehler aufweist, betonte der Mainzer Jurist. Pfahls hätte noch vor das Pariser Kassationsgericht als höchstes französisches Strafgericht sowie den Staatsrat als höchstes Verwaltungsgericht des Landes ziehen können. Dies hätte die Entscheidung um Monate hinausgezögert und seine Haft in Paris verlängert.
"Gewisse Form von Einsicht"
Eine Auslieferung von Frankreich nach Deutschland bedarf formal der Zustimmung von Premierminister Jean-Pierre Raffarin, der zunächst noch zu einem Arbeitsbesuch in Mexiko weilte.
Der Entschluss von Pfahls, sich ausliefern zu lassen, zeugt nach Ansicht des Grünen-Politikers Hans-Christian Ströbele von "einer gewissen Form von Einsicht". Ströbele war Mitglied des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der CDU- Spendenaffäre, in der auch die Aktivitäten Pfahls eine Rolle spielten. (kap)