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Opposition klagt auf Herausgabe der NSA-Liste

17. September 2015

Wen hat der US-Geheimdienst NSA in Deutschland ausgespäht? Die deutsche Opposition verlangt Kenntnis darüber und will die Bundesregierung mit einer Verfassungsklage zur Herausgabe der geheimen NSA-Liste zwingen.

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Symbolbild NSA-Abhörskandal und Selektorenliste
Bild: picture-alliance/dpa

Es war ein ungewöhnlicher Weg, den die Vertreter von Grünen und Linkspartei im NSA-Untersuchungsausschuss wählten, um beim Bundesverfassungsgericht auf die Herausgabe der NSA-Spähziele zu klagen. Er habe Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die Klageschrift persönlich in die Hand gedrückt, erklärte der Verfahrensbevollmächtigte, der Kieler Anwalt Wolfgang Ewer. Die persönliche Übergabe sei nötig gewesen, weil viele Bestandteile der Klage als geheim eingestuft seien. In der 159-seitigen Klageschrift, die der Presse vorgestellt wurde, sind deswegen zahlreiche Passagen geschwärzt.

Ziel sei es, dass die im Bundeskanzleramt unter Verschluss gehaltene Liste dem NSA-Untersuchungsausschuss zugänglich zu macht, sagte die Linke-Obfrau des Ausschusses, Martina Renner.

Die Obfrau der Fraktion Die Linke im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner, gibt am 05.06.2014 vor der Sitzung des Ausschusses des Bundestages in Berlin ein Statement ab (Foto: Maurizio Gambarini/dpa)
Martina Renner verlangt Einsicht in die NSA-ListeBild: picture-alliance/dpa

Über Jahre soll der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) den Amerikanern geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Auf der Liste befinden sich Zehntausende Suchmerkmale wie Telefonnummern oder IP-Adressen, die die NSA dem BND geliefert haben soll. Mit diesen hat der deutsche Auslandsgeheimdienst Datenströme auf wichtige Informationen durchkämmt. Es besteht der Verdacht, dass viele dieser Suchbegriffe problematisch waren - etwa weil sie sich gegen europäische Behörden oder Unternehmen richten.

Bundesregierung blockt

Die Bundesregierung verweigert dem Ausschuss einen Einblick in die Liste. Wegen Geheimhaltungserfordernissen aus Staatswohlgründen und aufgrund geheimer Abkommen mit den USA über den Zugang zu Geheimdienstmaterial sei dies nicht möglich, so die Begründung.

Zugang zu der Liste hat derzeit nur eine von der Regierung ernannte Vertrauensperson. Der ehemalige Bundesrichter Kurt Graulich soll die NSA-Selektorenliste für die Parlamentarier sichten. Er soll feststellen, in welchem Umfang der deutsche Auslandsgeheimdienst BND der NSA bei Spionage-Einsätzen gegen europäische Partnerländer half, ob dabei gegen Absprachen verstoßen wurde und dann dem Ausschuss Bericht erstatten.

Die Oppositionsabgeordneten im NSA-Ausschuss lehnen dieses Vorgehen ab. Sie sehen darin eine verfassungswidrige Missachtung der Parlamentsrechte. "Dies ist ein völlig inakzeptabler Vorgang", sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann bei der Vorstellung der Klageschrift. "An der Selektorenliste wird der Kern des Untersuchungsauftrags berührt, deswegen wollen wir hier nicht nachgeben", sagte ihre Linken-Kollegin Petra Sitte.

Bis es zu einem Richterspruch in dieser Sache kommt, kann es noch lange dauern. Anwalt Wolfgang Ewer erklärte, er erwarte in den kommenden sechs Monaten kein Urteil in der Angelegenheit.

sp/wl (afp, dpa)