Deutsche Daten im Austausch für NSA-Software
26. August 2015Die "Zeit"-Medien zitierten aus einer Vereinbarung aus dem Jahr 2013. Darin heißt es, das Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) werde "in größtmöglichem Ausmaß" alle relevanten Daten mit der NSA teilen. Die betroffenen Daten fallen demnach regelmäßig bei den genehmigten Abhörmaßnahmen des BfV an. Allerdings sammelt das BfV anders als der Bundesnachrichtendienst lediglich die Daten verdächtiger Einzelpersonen in Deutschland. Zuvor muss die speziell dafür eingerichtete Kommission des Bundestages diese Überwachung genehmigen. Weil mit solch einer Überwachung eine Einschränkung der in Artikel 10 des Grundgesetzes garantierten Grundrechte verbunden ist, wird von G-10-Maßnahmen gesprochen.
Neben dem Abhören oder Ausspähen von Gesprächsinhalten werden auch Metadaten erfasst. Diese lassen Rückschlüsse über Kommunikationsnetzwerke sowie Bewegungsprofile zu. Bei der Auswertung solcher zusätzlichen Daten kann XKeyscore helfen. Das Programm könne "die hier bestehenden Möglichkeiten zur Überwachung und Analyse von Internetverkehr hervorragend ergänzen", zitieren die Medien aus einem Brief des damaligen BfV-Präsidenten Heinz Fromm an den damaligen NSA-Chef Keith Alexander. Fromm habe Alexander gebeten, dem Verfassungsschutz das Programm zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug wollte das Bundesamt den Angaben zufolge die gewonnenen Erkenntnisse der NSA zukommen lassen.
Kontrollgremium nicht vollständig informiert
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) sei nicht vollständig über die Vereinbarung zwischen den Nachrichtendiensten informiert worden, heißt es in dem Bericht weiter. Die Abmachung mit der NSA sei ein "Vorgang von besonderer Bedeutung", über den die Regierung laut Gesetz von sich aus ausreichend informieren müsste, zitiert die "Zeit" den Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele (Grüne). Die Regierung scheine "ihre Pflichten immer noch nicht ernst genug zu nehmen. Das PKGr wird sich damit zeitnah befassen müssen". Ströbele ist Mitglied des Kontrollgremiums.
Wie viele Datensätze auf Grundlage der Vereinbarung an die NSA übermittelt wurden, sei unklar, schreiben die "Zeit"-Medien weiter. Ebenso ungewiss sei, ob Daten deutscher Bürger betroffen sind und ob Daten von Personen darunter sind, gegen die keine Maßnahmen autorisiert waren.
ago/se (Zeit online, AFP)