Leistungen für Flüchtlinge im EU-Vergleich
19. Juni 2018Das europäische Asylrecht verpflichtet EU-Mitgliedsstaaten nicht nur, ein faires Asylverfahren für jeden Schutzsuchenden zu gewährleisten. Es schreibt auch humanitäre und soziale Mindeststandards bei der Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge vor. Dies umfasst den "Lebensunterhalt sowie den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit". In der Praxis allerdings werden die "Leistungen, die einen angemessenen Lebensstandard" garantieren sollen, unterschiedlich ausgelegt und auch unterschiedlich ausgegeben: entweder als Geldbetrag zur freien Verfügung oder als Gutschein für bestimmte Geschäfte. Eine vergleichbare, einheitliche Übersicht gibt es nicht, weshalb ein trennscharfer Vergleich kaum möglich ist.
Außerdem unterscheiden sich die Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Aufnahmeländern. Um die Unterschiede möglichst gering zu halten, konzentrieren wir uns bei diesem Überblick über die verschiedenen Sozialleistungen der größten Aufnahmeländer hauptsächlich auf alleinstehende Erwachsene. Außerdem werden lediglich die Leistungen für Asylbewerber verglichen. Wer anerkannter Flüchtling ist, bekommt teilweise andere Zahlungen.
Deutschland
In Deutschland ist die soziale Unterstützung für Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt und sieht einen Regelsatz von 354 Euro im Monat pro Person vor, das sind rund 70 Euro weniger als der Hartz IV-Satz. Der Betrag wird an Asylbewerber in einem Privatquartier ausgezahlt, teilweise in Form von Sachleistungen. In einer vom Staat gestellten Gemeinschaftsunterkunft werden maximal 135 Euro im Monat ausgezahlt - bar und/oder in Wertgutscheinen. Anspruch auf normale Sozialleistungen haben nur anerkannte Flüchtlinge.
Italien
Bis zum Entscheid über den Asylantrag muss Italien für die Unterbringung von Flüchtlingen sorgen. Sie haben Anspruch auf Verpflegung, Hygieneartikel und Kleidung. Die Qualität der Unterbringung in Italien wird seit langem kritisiert. Zwei Monate nachdem der Asylantrag gestellt ist, dürfen Flüchtlinge arbeiten. Asylbewerber ohne Job in einer Unterbringung erhalten 75 Euro im Monat, das sind 2,50 pro Tag. Die finanzielle Förderung ist an den Aufenthalt im Aufnahmezentrum gebunden.
Schweden
Wenn Flüchtlinge sich selbst versorgen können, müssen sie auch für ihre Unterkunft selbst aufkommen. Falls sie das nicht leisten können, werden sie kostenlos in einer Flüchtlingsunterkunft untergebracht. Dort werden sie komplett verpflegt und erhalten als alleinstehende Person monatlich etwa 70 Euro Taschengeld, für jedes weitere Kind kommen 55 Euro hinzu. Wer außerhalb der staatlichen Unterkunft lebt, erhält umgerechnet etwa 225 Euro für seinen Lebensunterhalt. Davon müssen Nahrung, Hygieneartikel, Kleidung, medizinische Versorgung, Medikamente und Freizeitaktivitäten bezahlt werden, aber keine Miete. Sobald Flüchtlingen Asyl gewährt wurde und sie eine Arbeitserlaubnis haben, müssen sie ihre Unterkunft selbst organisieren. Zum Vergleich: Ein erwachsener Schwede, der auf Sozialleistungen angewiesen ist, erhält 394 Euro.
Frankreich
Seit 2015 erhalten alle Asylbewerber 204 Euro im Monat, jede weitere Person aus dem gleichen Haushalt bekommt 102 Euro zusätzlich, um sich zu versorgen. So erhalten vier Personen in einem Haushalt zum Beispiel 510 Euro. Die Summe wird jährlich neu errechnet, da Frankreich die Inflationsrate berücksichtigt. Wer die staatliche Unterkunft ablehnt, verliert den Anspruch auf Leistungen. Das Geld wird meist in Form einer Sonder-Kreditkarte ausgegeben, dazu müssen die Asylbewerber kein Konto besitzen.
Großbritannien
Asylbewerber in Großbritannien haben keinen Einfluss darauf, in welchem Ort sie wohnen. Ihnen wird eine Unterkunft zugewiesen und 170 Euro pro Monat pro Person für Verpflegung, Kleidung und Hygieneartikel. Mütter mit Kindern unter drei Jahren oder Schwangere bekommen eine Zulage von 13 Euro pro Monat. Asylbewerber dürfen in Großbritannien nicht arbeiten. Der Zugang zum nationalen Gesundheitssystem und zu öffentlichen Schulen ist kostenlos.
Spanien
In Spanien sind Aufnahme und Integration von Asylbewerbern in drei Phasen gegliedert, die jeweils sechs Monate lang dauern. In der ersten Phase leben die Flüchtlinge in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Verpflegung und bekommen ein monatliches Taschengeld in Höhe von etwa 50 Euro. Für jedes Kind kommen weitere 19 Euro hinzu. Außerdem werden Ausgaben für öffentlichen Nahverkehr, medizinische Versorgung, Sprachkurse und Übersetzungsgebühren bei Vorlage einer Quittung erstattet. In der zweiten Phase leben Asylbewerber nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften, sondern in Privatquartieren. Die Mietkosten werden vom Staat übernommen, dazu kommt eine Unterstützung für den Lebensunterhalt zwischen 300 und 500 Euro, je nach Familienstand. In der dritten Phase können Asylbewerber arbeiten und bekommen nur noch in Härtefällen soziale Unterstützung.
Österreich
Asylsuchende können in vom Staat bereit gestellten Unterkünften unterkommen. Bei voller Verpflegung erhalten sie 40 Euro Taschengeld im Monat. Wenn sie in einer Unterkunft leben, in der sie selber einkaufen und kochen müssen, erhalten sie zwischen 150 und 200 Euro. In einigen Bundesländern ist dieser Satz für Kinder auf 100 Euro gesenkt worden. Für den Erwerb von Kleidung erhalten sie bis zu 150 Euro jährlich, meist in Form von Gutscheinen für festgelegte Läden. Schüler erhalten bis zu 200 Euro jährlich für Schulmaterialien, überwiegend auch in Form von Gutscheinen. Wer sich eine eigene Unterkunft sucht und für Nahrung, Kleidung und Dinge des alltäglichen Bedarfs aufkommt, erhält zwischen 320 und 365 Euro, Miete exklusive.
Griechenland
Die Verantwortung für Flüchtlinge in Griechenland liegt hauptsächlich sowohl beim Nationalen Zentrum für Sozialleistungen (EKKA) als auch beim UNHCR. Sie müssen für die Grundbedürfnisse aufkommen und auch für medizinische Versorgung. Wer in einer staatlichen Unterkunft lebt, erhält 90 Euro Taschengeld monatlich - manchmal auch ausgezahlt in Form von Gutscheinen. Vor allem auf vielen Inseln kommen die Geldleistungen oft nicht an. Eine Familie mit bis zu sieben Personen, die sich selbst eine Unterkunft sucht, bezieht insgesamt bis zu 550 Euro monatlich.
Quellen: AsylbLG, Asylum Information Database (Aida), Secretaría de Estado de Migraciones, Government United Kingdom, EASO Annual Report 2018