Welfenschatz: In Berlin besser aufgehoben
25. Februar 2015Der Welfenschatz ist nicht irgendein mittelalterlicher Kirchenschatz. Der ehemalige Domschatz von Braunschweig ist "national wertvolles Kulturgut". Das hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz erst kürzlich entschieden. Und wie es so ist in Deutschland, wird es immer, wenn es um nationales Erbe geht, heikel.
Denn auch schon für die Nazis war die Sammlung der Welfenfamilie von nationaler Bedeutung. Auf Grundlage einer kurzen Nachricht, die 1935 in einer Zeitung in Baltimore veröffentlicht wurde, behaupteten die Erben der jüdischen Kunsthändler, dass Hermann Göring, der damalige preußische Ministerpräsident und Chef der deutschen Luftwaffe, den Schatz Adolf Hitler als persönliches Geschenk überreicht habe. Die umfangreichen wissenschaftlichen Untersuchungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zur Provenienz der mittelalterlichen Reliquien haben jedoch eher ergeben, dass die Stücke speziell für die Preußische Staatssammlung erworben wurden.
Ein "erpresstes Geschenk" sagen zudem die Erben des jüdischen Kunsthändlerkonsortiums, das 1935 an das NS-Regime verkaufte – und klagten nun vor einem Bundesgericht in Washington. Ein "normales Geschäft", befanden hingegen im vergangenen Jahr die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die sogenannte Limbach-Kommission unter Vorsitz der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach. Es habe sich nicht um "verfolgungsbedingten Zwangsverkauf" gehandelt. Der Welfenschatz müsse daher nicht restituiert werden.
Moral versus Recht
Dass die Erben nun doch noch klagen, mag die deutschen Institutionen überraschen. Gibt sich doch die deutsche Kulturpolitik seit dem Fall Gurlitt demonstrativ Mühe, Restitutionsfälle aufzuklären und selbst kleineren Museen Experten und Mittel zur Verfügung zu stellen, um endlich geraubte Kunst zu identifizieren und eine Einigung mit jüdischen Erben zu finden. Seit Beginn des Jahres gibt es eine zentrale Koordinierungsstelle zur Provenienzforschung: das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg.
In der Sache aber überrascht die Klage nicht. Denn das moralische Argument bleibt: Welcher jüdische Kunsthändler konnte 1935 seinen Besitz noch zu fairen Preisen verkaufen? In dem Jahr, in dem die antisemitischen "Nürnberger Gesetze" verabschiedet und damit jüdischen Deutschen de facto das Recht der Staatsbürgerschaft – und letztlich auch der Menschenwürde – aberkannt wurde.
Die Argumentation der Klägeranwälte, jeder Verkauf jüdischen Besitzes nach 1933 habe unter Zwang stattgefunden, ist daher aus Sicht der Erben nachvollziehbar. Und natürlich erscheint es vor diesem Hintergrund völlig absurd, dass in den vergangenen 70 Jahren seit Kriegsende von den ursprünglichen Besitzern und ihren Nachfahren verlangt wurde und noch immer wird, im Detail zu beweisen, dass die jeweiligen Kunstwerke, Immobilien, Gegenstände ihnen gehört haben, und unter Zwang entwendet wurden.
Woher sollten Menschen, denen es gerade einmal gelungen war, ihr nacktes Leben zu retten, plötzlich sämtliche Dokumente hervorzaubern, die ganze Aktenordner hätten füllen müssen?
Eine Abwägung zwischen moralischen und juristischen Verpflichtungen
Und doch bleibt die Frage nach der Alternative: Alles sofort ungeprüft zurückgeben, das auch nur im Verdacht steht, NS-Raubkunst zu sein? Dies wäre sicher eine starke Geste der Versöhnung und doch juristisch und im Sinne der Sorgfaltspflicht nicht richtig. Es muss weiterhin jeder Fall einzeln geprüft werden.
Und hier zeigt sich, dass der Fall des Welfenschatzes ein besonderer ist. Die jüdischen Kunsthändler hatten die kostbaren Objekte im Jahr 1929 aufgrund der Weltwirtschaftskrise zu recht günstigen Konditionen von den Welfen erworben.
Bevor das jüdische Kunsthändlerkonsortium den Welfenschatz an die Nazis verkaufte, hatte es bis 1932 versucht, die Goldschmiedeobjekte in den USA zu Geld zu machen. Für die wertvollsten Reliquien konnte es allerdings zum gewünschten Preis keine Käufer finden.
Wenn die Limbach-Kommission aus unabhängigen Experten also nach sorgfältiger Prüfung entschieden hat, der gezahlte Preis von 4,25 Millionen Reichsmark habe dem damaligen Marktwert entsprochen, so ist dies nicht einfach von der Hand zu weisen. Zumal die Kommission bei anderen Fällen im Zweifel immer zugunsten der jüdischen Erben entschieden hat und daher keineswegs im Verdacht steht, vor Restitution zurückzuscheuen.
Der Welfenschatz erzählt deutsche Geschichte – auch die der NS-Zeit
Und doch sollte sich Deutschland bemühen, einen Eklat mit den Erben des jüdischen Künstlerkonsortiums zu vermeiden. Und eine faire Lösung anstreben – wenn möglich noch, bevor es zu einem Prozess kommt. Das Ziel der Verhandlungen sollte dabei sein, dass der Welfenschatz in Deutschland bleibt – mit dem Einverständnis der Erben der Kunsthändler. Denn was wäre die Alternative? Dass alle Einzelteile auf dem Kunstmarkt feilgeboten und in alle Ecken der Welt verstreut werden? Dies wäre ein Skandal, nicht nur weil "national wertvolles Kulturgut" der Öffentlichkeit in Museen zugänglich sein sollte. Sondern auch weil dieser Schatz viel mehr über deutsche Geschichte erzählt, als die des Mittelalters und der edlen Familie der Welfen. Er erzählt auch die Geschichte jüdischer Deutscher, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Auch diesen Teil "nationalen Erbes" sollte Deutschland weiterhin in seinen Museen zeigen.
Korrekturen vom 8. Dezember 2020: In diesem Kommentar wurde zuvor festgestellt, dass die Sammlung ein Geschenk von Hermann Göring an Adolf Hitler gewesen sei. Der Beitrag wurde korrigiert, um darauf hinzuweisen, dass die Angaben der Erben des jüdischen Kunsthändlerkonsortiums aus einer Zeitung in Baltimore stammten; umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass die Reliquien für die Preußische Staatssammlung erworben wurden. Wir entschuldigen uns für die Fehler.
Links:
https://www.preussischer-kulturbesitz.de/newsroom/dossiers-und-nachrichten/dossiers/dossier-welfenschatz/ergebnisse-der-provenienzforschung-zum-welfenschatz-verkauf-1935.html?L=0