Kulturschutz für den Welfenschatz
22. Februar 2015Das Land Berlin hat die weltberühmten Goldreliquien in das Verzeichnis des national wertvollen Kulturguts eingetragen, gab der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Hermann Parzinger, bekannt: "Damit ist die Ausfuhr der Sammlung oder einzelner Teile davon nur mit Genehmigung der Kulturstaatsministerin möglich." Es sei das richtige Signal, so Parzinger weiter. "Es geht um mehr als nur um wertvolle Stücke aus einem unserer Museen, es geht letztlich um das Bewahren von Weltkulturerbe." Der Welfenschatz umfasst 44 Meisterwerke mittelalterlicher Kirchenkunst. Die Welfen sind das älteste Fürstenhaus Europas, die Familie sammelte zahlreiche Schätze an.
Jahrelanger Streit mit den Erben
Die Entscheidung ist brisant, weil in den USA lebende Erben jüdischer Kunsthändler schon 2008 Anspruch auf die Reliquien erhoben hatten. Der damalige Verkauf sei nur auf Druck der Nazis zustande gekommen, argumentieren sie. Die von beiden Seiten angerufene Limbach-Kommission - das beratende Gremium für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter - wies die Ansprüche 2014 zurück und sprach den Schatz der Preußenstiftung zu.
Das Schiedsgremium unter Vorsitz der früheren Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach befand, dass es sich 1935 nicht um einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf gehandelt habe. Allerdings ist die Entscheidung der Kommission nicht bindend und der Fall somit noch nicht endgültig geregelt.
Einer möglichen Ausfuhr wurde mit der Eintragung in die Kulturgut-Liste jetzt allerdings ein Riegel vorgeschoben. Nach Angaben von Parzinger erfolgte die Aufnahme die Kulturgut-Liste schon am 6. Februar. "Das Land Berlin hat erkannt, welche Bedeutung dieser größte deutsche Kirchenschatz für unsere Kulturnation besitzt", so der Stiftungspräsident.
suc/sti (dpa, Stiftung Preußischer Kulturbesitz)