Iran wegen Flugzeugabschuss vor Internationalem Gerichtshof
5. Juli 2023Wegen des Abschusses eines ukrainischen Passagierflugzeugs in Teheran im Jahr 2020 sind Kanada, Großbritannien, Schweden und die Ukraine vor den Internationalen Gerichtshof (IGH) gezogen. Die Länder fordern vom Iran Schadensersatz für die Familien der 176 Passagiere, die bei dem Absturz getötet wurden.
Sie forderten den IGH auf, "vollständige Wiedergutmachung für alle verursachten Schäden anzuordnen", die den Opfern und ihren Familien entstanden seien. Der Iran solle zudem die Besitztümer der Opfer zurückgeben. Die Opfer waren zwischen ein und 74 Jahren alt.
Iran leugnete Verantwortung über Abschuss zunächst
Die iranischen Streitkräfte hatten die Boeing 737-800 mit der Flugnummer PS752 auf ihrem Flug von Teheran Richtung Kiew im Januar 2020 nach eigenen Angaben versehentlich abgeschossen. Der Abschuss wurde von der iranischen Führung zunächst geleugnet. Drei Tage nach dem Abschuss des Flugzeuges gestanden die Behörden ihre Verantwortung.
Das Flugzeug sei demnach irrtümlich für eine amerikanische Rakete gehalten worden. Nach Angaben der Luftfahrtbehörde war das Radarsystem falsch ausgerichtet, was zu einem Kommunikationsfehler geführt habe. Der Absturz gehe auf einen „menschlicher Fehler" zurück. Dem Iran wurde später eine ungenügende Aufklärung sowie ein respektloser Umgang mit den Opfern vorgeworfen.
Forderung nach unabhängiger Untersuchung
Im vergangenen Monat hatten die vier Länder bereits angekündigt, vor das oberste UN-Gericht ziehen zu wollen. Ihnen zufolge hat der Iran mit dem Abschuss gegen einen multilateralen Vertrag von 1971 zur Sicherheit der zivilen Luftfahrt verstoßen. Versuche, ein verbindliches Schiedsverfahren mit dem Iran auf den Weg zu bringen, seien gescheitert.
Die Länder wollen mit ihrem Antrag gegen den Iran erreichen, dass der Iran eine transparente und unabhängige Untersuchung zu dem Abschuss durchführt, wie das Gericht in Den Haag am Mittwoch mitteilte.
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen. Er soll Konflikte zwischen Staaten lösen. Seine Urteile sind bindend, eine Berufung ist nicht möglich. Doch das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, ein Urteil umzusetzen.
mws/uh (afp, dpa, reuters)