Freispruch für Ex-Rebellenchef
18. Dezember 2012Die Anklage habe die Schuld des 42-Jährigen an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Demokratischen Republik Kongo nicht zweifelsfrei beweisen können, heißt es in der Urteilsbegründung. Der ehemalige kongolesische Rebellenführer Mathieu Ngudjolo Chui wurde folglich freigesprochen - in allen Punkten. Der Vorsitzende Richter Bruno Cotte ordnete die sofortige Freilassung an. Nach den Worten von Cotte fiel die Entscheidung für den Freispruch einstimmig. Die Zeugenaussagen seien "zu widersprüchlich und schwammig" gewesen. Im Fall einer Verurteilung hätten Ngudjolo Chui bis zu 30 Jahre Haft gedroht.
Hunderte Tote
Die Anklage kündigte an, sie werde gegen das Urteil Berufung einlegen. Es war erst die zweite Entscheidung in der zehnjährigen Geschichte des Weltstrafgerichts.
Die Anklage beim Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hatte Ngudjolo unter anderem vorgeworfen, gemeinsam mit seinen Kämpfern der Nationalistischen Integrationistischen Front (FNI) im Jahr 2003 in ein Dorf im Osten des Kongo eingefallen zu sein. Dort sei er für die Ermordung von etwa 200 Menschen sowie die Vergewaltigung von Kindern und Frauen verantwortlich gewesen. Auch habe er Kindersoldaten eingesetzt. Ngudjolo galt einst als einer der wichtigsten Milizenführer in der nordöstlichen Provinz Ituri in der Demokratischen Republik Kongo.
Im Juli hatte der IStGH den kongolesischen Rebellenchef Thomas Lubanga wegen des Einsatzes von Kindersoldaten zu 14 Jahren Haft verurteilt.
hp/li (dpa, dapd, afp, rtr)