EU stimmt Fluggastdaten-Speicherung zu
14. April 2016Die Mehrheit der Abgeordneten sprach sich für die sogenannte PNR-Richtlinie (Passager Name Record) aus, in der europäische Luftfahrtgesellschaften dazu verpflichtet werden, Passagierdaten bei Flugverbindungen von und in Nicht-EU-Staaten an die nationalen Behörden in der Union zu übermitteln. Die Mitgliedsländer können selbst entscheiden, ob sie das System auch auf Flüge innerhalb der Union ausweiten. Ziel ist es, Polizeibehörden bei der Verhinderung geplanter Anschläge oder anderer schwerer Straftaten zu unterstützen.
Anschläge von Paris brachten die Wende
Die Richtlinie, über die in der EU fünf Jahre lang debattiert wurde, sieht vor, dass personenbezogene Daten - wie Name, Adresse und Kreditkartennummer - von Flugpassagieren sechs Monate lang gespeichert werden dürfen. Danach müssen die Daten verschlüsselt und nach fünf Jahren gelöscht werden. Im Europaparlament hatten sich vor allem Linke, Liberale und Grüne jahrelang gegen die Massenspeicherung von Fluggastdaten gesperrt. Unter dem Eindruck der Anschläge in Paris im November bröckelte die Front der Gegner aber.
Zwei Jahre Frist bis zur Umsetzung
Im Dezember einigten sich schließlich Unterhändler des Parlaments und des Rates der 28 EU-Staaten auf einen Kompromiss. Die Parlamentsvertreter setzten dabei unter anderem durch, dass der "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" in der Richtlinie verankert wurde.
Nach der Zustimmung des Parlaments muss nun noch der Europäische Rat die Richtlinie absegnen, was in Kürze geschehen dürfte. Die EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere kündigte an, die Richtlinie in Deutschland so schnell wie möglich umzusetzen.
Neues EU-Datenschutzrecht verabschiedet
Die Parlamentarier in Brüssel beschlossen auch neue Vorschriften zum Datenschutz. Mit der Datenschutzverordnung werden die 28 unterschiedlichen Regelungen zum Umgang mit Daten EU-weit vereinheitlicht. Insbesondere sollen die Rechte der Verbraucher gestärkt werden: Unter anderem müssen Internetkonzerne die ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung von Daten einholen, ihre Produkte datenschutzfreundlich voreinstellen und die Mitnahme eigener Daten von einem Anbieter zum nächsten erleichtern. Bei Verstößen drohen Strafen.
qu/uh (dpa, rtr, afp, kna)