Berlin schickt Asylbewerber nicht nach Ungarn
11. April 2017Die Bundesregierung will Flüchtlinge nur noch dann nach Ungarn zurückschicken, wenn die dortigen Behörden die Einhaltung der EU-Standards bei der Unterbringung in jedem Einzelfall garantieren. "Ohne eine derartige Zusicherung von den ungarischen Behörden soll keine Überstellung erfolgen", heißt es in einem Erlass des Bundesinnenministeriums an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aus dem die Zeitungen der Funke Mediengruppe zitieren.
Konkret wird das BAMF in dem Erlass vom 6. April aufgefordert, bei Dublin-Übernahmeersuchen an Ungarn von den dortigen Behörden die Zusicherung einzuholen, dass die Flüchtlinge gemäß der EU-Richtlinie untergebracht werden und das Asylverfahren den Regeln dieser Richtlinie entspricht.
2016 nahm Ungarn 513 Flüchtlinge zurück
Die rechtskonservative Regierung von Regierungschef Viktor Orban hat bisher aber ohnehin kaum Bereitschaft gezeigt, sogenannte Dublin-Fälle zurückzunehmen. Die Dublin-Regeln sehen vor, dass Schutzsuchende in dem Land ihren Asylantrag stellen, wo sie zuerst EU-Boden betreten haben - notfalls müssen sie aus anderen europäischen Ländern dorthin zurückgebracht werden. Die Vereinbarung betrifft alle EU-Staaten und die Nichtmitglieder Schweiz und Norwegen. Laut Informationen der Menschenrechtsgruppe Helsinki Komitee wurden im vergangenen Jahr 513 Flüchtlinge nach dem Dublin-Abkommen nach Ungarn zurückgebracht.
Um zu verhindern, dass Migranten überhaupt nach Ungarn gelangen, hat das dortige Militär an der Grenze hohe Sperranlagen errichtet. Außerdem werden nach einem neuen Gesetz alle Asylbewerber für die Dauer ihres Verfahrens in Containerdörfern an der Grenze zu Serbien interniert - sie verlieren damit jegliche Bewegungsfreiheit.
se/stu (afp, dpa, epd, rtr)