Herero und Nama klagen gegen Völkermord-Abkommen
20. Januar 2023Diesmal legt sich Namibias Top-Anwalt Patrick Kauta mit den ganz Großen seines Landes an. Seine Klage mit dem harmlosen Titel "Bernadus Swartbooi gegen den Sprecher der Nationalversammlung" richtet sich gegen die Spitzen des Staates: Präsident, Regierung, Parlamentspräsident, Parlament und Generalstaatsanwalt.
Seine Forderung ist nicht minder brisant: Die "Gemeinsame Erklärung" Deutschlands und Namibias zum Völkermord an den Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 im damaligen Deutsch-Südwestafrika sei rechtswidrig, heißt es in der Klageschrift, die der DW vorliegt.
Entschuldigungsbitte und Milliarden-Hilfen
Das Abkommen liegt seit 2021 auf dem Tisch, aber Namibias Regierung hat bisher nicht unterschrieben. Deutschland bittet darin erstmals offiziell für den Völkermord um Entschuldigung. Gleichzeitig will die Bundesregierung 30 Jahre lang Entwicklungsprojekte in den Gebieten der Herero und Nama mit 1,1 Milliarden Euro finanzieren.
Hinter der Klage stehen der ebenso charismatische wie lautstarke Oppositionspolitiker Bernadus Swartbooi und elf traditionelle Vertretungen der Herero und Nama. Sie lehnen das Abkommen strikt ab, während andere Vertreter dafür sind. Der Paramount Chief der Herero, Mutjinde Katjiua, verweist auf eine Resolution des namibischen Parlaments von 2006. Demnach sollen die Nachfahren der Opfer mit Deutschland direkt verhandeln und Entschädigungen erhalten. Aus Sicht der Kläger verstößt der Vertrag mit Deutschland dagegen. "In der Gemeinsamen Erklärung geht es um bilaterale Entwicklungshilfe. Sie verweigert den Opfern Entschädigungen", sagt Katjiua zur DW.
Blieb das Parlament außen vor?
Die Juristen setzen an zwei Punkten an: Der Parlamentspräsident habe illegal gehandelt, als er eine Debatte über das Abkommen in Namibias Parlament abgebrochen habe. Aus ihrer Sicht ist auch die Vereinbarung illegal, wonach alle finanziellen Aspekte der deutschen Kolonialzeit in Namibia mit den 1,1 Milliarden Euro geregelt seien. "Eine derart weitreichende Verpflichtungen hätte die namibische Regierung auf keinen Fall ohne Überprüfung und Zustimmung des Parlaments eingehen dürfen", meint die deutsche Völkerrechtlerin Karina Theurer im DW-Interview. Sie berät den namibischen Anwalt Kauta.
Für Theurer ist die Klage ein Meilenstein: "Zum ersten Mal in der Geschichte wird ein zwischenstaatliches Abkommen über die rechtliche Aufarbeitung von Kolonialverbrechen vor einem Gericht einer ehemaligen Kolonie verhandelt und entschieden", sagt sie. Frühere Versuche der Herero und Nama, beispielsweise per Klage vor einem US-Gericht 2017 Entschädigungen von Deutschland zu erreichen, sind jedoch gescheitert.
Namibias Regierung dürfte die Position der Kläger mit aller Macht zurückweisen. Vergangenen September hatte das Team um Anwalt Kauta bereits an den Generalstaatsanwalt geschrieben, das Abkommen sei rechtswidrig. Der feuerte wenige Tage später zurück, die Autoren hätten offenbar "keine Kenntnisse der namibischen Verfassung und der Kompetenzen des Präsidenten und der Regierung."
Dieser Argumentation wird das Gericht aber nicht zwangsläufig folgen. "Namibias Rechtssprechung ist sehr unabhängig. Das gibt Hoffnung, dass der Klageverlauf und die Entscheidung auf ein Mindestmaß an Akzeptanz stoßen werden", sagt der deutsch-namibische Afrikanist Henning Melber zur DW.
Positionen liegen weit auseinander
Durch die Klage haben beide Regierungen weniger Spielraum, auch bevor es eine Entscheidung gibt. Deutschland will das Abkommen möglichst bald umsetzen. Bereits im November hatte die DW berichtet, Gespräche über mögliche Ergänzungen würden bald beginnen. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" bietet die Bundesregierung an, die zugesagten 1,1 Milliarden Euro in einem kürzeren Zeitraum als 30 Jahren zu zahlen. Gleichzeitig besteht sie darauf, die Gemeinsame Erklärung allenfalls zu ergänzen, aber nicht neu zu verhandeln.
Namibias Regierung pocht dagegen auf offizielle Reparationen und will deutlich mehr Geld - was ohne Neuverhandlungen eigentlich nicht geht. Das in Einklang zu bringen, ist aus Sicht von Namibia-Experte Melber ohnehin schon "die Quadratur des Kreises". Die Klage macht alles noch schwieriger. "Eigentlich müssten die beiden Regierungen spätestens jetzt davon Abstand nehmen, die Gemeinsame Erklärung umzusetzen. Sie müssten auf die Entscheidung des Gerichts warten", sagt Völkerrechtlerin Theurer. Der Streit um das Abkommen könnte also noch eine Weile andauern.