Das winzige Reich des Papstes
18. April 2005Die Päpste hatten einst einen eigenen Kirchenstaat - bis Italien ihnen 1870 nur noch die Nutzung der Paläste auf dem Hügel Vatikan überließ. Den "Staat der Vatikanstadt" gibt es erst seit den Lateranverträgen von 1929: Sie regeln den Status des "Staates im Staat". Der Papst erkennt darin die Stadt Rom als Sitz der italienischen Regierung an, während der italienische Staat die politische und territoriale Souveränität des Vatikans garantiert. Schließlich soll das Oberhaupt der katholischen Kirche unabhängig von anderen weltlichen Mächten bleiben.
Der Papst ist also oberster Hirte einer Religionsgemeinschaft und Staatschef in Personalunion. "Der Vatikanstaat hat ein Gebiet, ein Volk und eine Staatsgewalt. Er ist ein Staat mit allen Charakteristika, aber auch mit Besonderheiten", sagt Stefan Gatzhammer, Vatikanexperte an der Universität Potsdam.
Alle Staatsgewalt geht vom Papst aus
Das beginnt schon damit, dass der Papst als absoluter Monarch regiert – der einzige in Europa und der einzige, der gewählt wird. Nach Artikel 1 des Grundgesetzes für den Vatikanstaat, aktualisiert im Jahr 2000, verkörpert der Papst die ausführende, die gesetzgebende und die richterliche Gewalt auf einmal.
Damit herrsche der Papst über die ungefähr 420 vatikanischen Staatsbürger, sagt Vatikanexperte Gatzhammer. Nicht alle Einwohner des Staates hätten auch den vatikanischen Pass, und nicht alle seien katholische Geistliche. "Einige Familien haben traditionell die vatikanische Staatsbürgerschaft. Es gibt also auch Kinder, die Bürger des Vatikan sind."
Vier Instanzen auf 0,44 Quadratkilometern
Selbst im kleinsten Staat der Welt (0,44 Quadratkilometer) könne sich der Papst aber nicht persönlich um alle inneren Staatsangelegenheiten kümmern, erklärt Gatzhammer. Vieles habe er an die Verwaltung delegiert, die ihren Sitz im so genannten Governatorat hinter dem Petersdom habe. Eine Ausnahme bilde des Staatssekretariat, das die Rolle des Außenministeriums übernehme. Es ist zudem die Schnittstelle zum Heiligen Stuhl - also den Leitungsinstanzen der katholischen Kirche, weil es die zentrale Instanz der Kurie darstellt und eng mit dem Papst zusammenarbeitet.
Auch eigene Gerichte hat der Vatikanstaat. Nicht für kirchliche, sondern für zivile Fälle. Über dem Einzelrichter stehe das Tribunal der ersten Instanz, dann das Berufungsgericht und darüber wiederum der Kassationsgerichtshof. "Dieser Gerichtshof ist auch zuständig für Strafsachen von Kardinälen, wenn zum Beispiel einer Briefmarken klaut", sagt Gatzhammer. Die Richter jedoch dürfe samt und sonders der Papst ernennen.
Strom und Wasser statt Außenpolitik
Was die katholische Kirche angeht, ist der Vatikanstaat aber ohne Einfluss – das ist die Sphäre des Heiligen Stuhls. "Der Vatikanstaat ist zuständig für die technischen Fragen", erklärt Andreas Paulus vom Institut für Völkerrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München. Briefmarken herausgeben zum Beispiel – oder die Strom- und Wasserversorgung organisieren.
Der Staat könne zwar auch internationale Verträge schließen, sagt Paulus. Den Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen habe aber der Heilige Stuhl inne – nicht der Vatikanstaat. "Die Interessen des Vatikanstaats nach außen nimmt im Wesentlichen der Heilige Stuhl wahr", erklärt Gatzhammer. Der sei völkerrechtlich genauso als Akteur anerkannt wie der Vatikanstaat.
"Die Machtfülle ist außerordentlich"
Dabei ist der Heilige Stuhl ein ganz anderer Bereich - ein kirchlicher. Dort unterstützt den Papst vor allem das Staatssekretariat mit seinen beiden Sektionen für Allgemeine Angelegenheiten und für Beziehungen zu anderen Staaten.
Hinzu kommen neun Kongregationen (zum Beispiel zu Glaubenslehre oder Gottesdienstordnung) und elf Päpstliche Räte (etwa zur Förderung der Einheit der Christen oder für den Dialog zwischen den Religionen). Kongregationen und Räte werden oft mit Ministerien verglichen – sie seien es aber nur auf kirchlicher Ebene, betont Gatzhammer. Über die Besetzung entscheide stets der Papst, erklärt der Kirchenrechtler: "Seine Machtfülle ist schon außerordentlich."