Das letzte Wort hat die Partei
7. Februar 2018Zum Schluss wurde es noch einmal richtig dramatisch. 24 Stunden dauerte die finale Runde in den Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD. Aber war es nicht das, was Andrea Nahles, die SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, ihrer Partei versprochen hatte? Man werde verhandeln "bis es quietscht", hatte sie auf dem Sonderparteitag der SPD versprochen, um den Genossen den Gang in die große Koalition schmackhaft zu machen.
Die "GroKo" sei in der SPD in etwa so beliebt wie Fußpilz, hat es ein führender Sozialdemokrat einmal formuliert. SPD-Chef Martin Schulz hatte seiner Partei nach einer dramatischen Wahlniederlage bei der Bundestagswahl versprochen, in die Opposition zu gehen und sich dort komplett zu erneuern. Das fand großen Anklang bei den Genossen und schien auch gut so. Wollte die Union als stärkste Fraktion im Bundestag doch mit der FDP und den Grünen eine Regierung bilden.
Manchmal kommt es anders, als man denkt
Doch aus der Jamaika-Koalition wurde bekanntlich nichts und die SPD war wieder im Rennen. Gezwungenermaßen, muss man sagen. Denn an der ablehnenden Haltung gegenüber der "GroKo" hatte sich nichts geändert. Wie aber kann sich eine Partei an einer Regierung beteiligen, wenn nur der Vorstand, wenn nur die Funktionäre das wollen, nicht aber die Partei als Ganzes? Diese Frage hatte die SPD schon 2013 bewegt, daher hatten auch damals am Ende die Mitglieder über den Gang in die "GroKo" abgestimmt.
Damals wie heute gibt es nicht wenige, die verfassungsrechtliche Bedenken haben. Denn wenn die aktuell mehr als 460.000 Mitglieder entscheiden, ob die Partei mit der Union eine Regierung bilden soll, hat das für Deutschland weitreichende Folgen. In der Konsequenz bestimmen die SPD-Mitglieder nicht nur darüber, was ihre Partei macht, sondern auch darüber, ob es demnächst eine Bundesregierung geben wird oder nicht.
Ein Angriff auf die Demokratie?
Zwar ist das Votum der Mitglieder im juristischen Sinne nicht verbindlich. Aber der SPD-Vorstand hat entschieden, dass dem Votum Folge geleistet wird. Das würde auch für die Abgeordneten im Bundestag gelten. Für Hans-Jürgen Papier, den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, wird damit das parlamentarische System ausgehebelt. Die Regierungsbildung sei Angelegenheit der demokratisch gewählten Abgeordneten und nicht der Parteien, argumentiert der Jurist und verweist auf das Grundgesetz.
Danach haben die politischen Parteien zwar eine herausragende Stellung im politischen System der Bundesrepublik. Aber nicht die Parteien, sondern die Parlamentarier entscheiden über Mehrheiten im Parlament. Sie wählen den Bundeskanzler und beschließen die Gesetze. Wenn das den SPD-Abgeordneten nun durch das Votum der Parteimitglieder quasi untersagt wird, dann entspricht das eigentlich nicht den Vorgaben des Grundgesetzes. Deswegen sind beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auch Verfassungsbeschwerden eingegangen. Allerdings hat das Gericht die Klagen bereits abgewiesen.
Was ist mit dem Fraktionszwang?
Während das Verfassungsgericht seine Ablehnung diesmal nicht begründete, hatte es 2013 in gleich gelagerten Entscheidungen eine Erklärung geliefert. "Es ist nicht erkennbar, dass die vom Antragsteller beanstandete Abstimmung für die betroffenen Abgeordneten Verpflichtungen begründen könnte, die über die mit der Fraktionsdisziplin verbundenen hinausgingen", hieß es damals. Unter "Fraktionszwang" versteht man die Verpflichtung der Abgeordneten, mit einem zuvor innerhalb der Fraktion gefassten Beschluss entsprechend ihrer Parteilinie abzustimmen. Auch das ist im Grundgesetz nicht vorgesehen, ist im parlamentarischen Alltag hingegen an der Tagesordnung.
Was aber ist davon zu halten, dass nur volljährige deutsche Staatsbürger den Bundestag wählen dürfen, beim Mitgliedervotum aber auch Minderjährige und Ausländer abstimmen dürfen? In die SPD können Menschen mit und ohne deutschen Pass eintreten, die mindestens 14 Jahre alt sind. "SPD-Mitglieder aus Schweden, Luxemburg, der Türkei, Syrien und Frankreich verraten, ob sie die GroKo wählen", titelt dazu das Boulevardblatt "Bild". Deren Chefredakteur Julian Reichelt kommentiert: "Menschen, die hier nicht wählen dürfen, dürfen darüber entscheiden, ob eine gewählte Mehrheit eine Regierung bilden darf - oder nicht." Das sei "unanständig" und schade der Demokratie im Land.
Erfolgreiche Kampagne der Jusos
Erschwerend kommt hinzu, dass die Jusos, die Jugendorganisation der SPD, alle "GroKo"-Gegner dazu aufgerufen haben, in die SPD einzutreten, um beim Mitgliederentscheid mit "Nein" stimmen zu können. Mehr als 24.000 Menschen sind diesem Aufruf gefolgt. Die SPD hat entschieden, dass alle, die bis zum 6. Februar in die Partei eingetreten sind, mitbestimmen dürfen.
Und was sagt die SPD? Die Sozialdemokraten finden es mehrheitlich richtig, dass sie das letzte Wort haben sollen. Das sei gelebte Demokratie, heißt es unisono. Der SPD-Politiker Ulrich Kelber war daher von Anfang an davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge ablehnen würde. "Vorhersage: Pustekuchen", twitterte der Abgeordnete schon vor ein paar Tagen.