Bundestag billigt Asylgesetz
15. Oktober 2015Bei der namentlichen Abstimmung gab es eine deutliche Mehrheit für das Asylpaket. Es sieht unter anderem vor, die Verweildauer von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen auf maximal sechs Monate zu verlängern, um Asylverfahren möglichst während dieser Zeit abzuschließen und abgelehnte Asylbewerber von dort aus zurückschicken zu können. Zudem sollen in Erstaufnahmelagern wieder vorrangig Sachleistungen statt Bargeld ausgegeben werden.
Abgelehnte Asylbewerber, die selbstverschuldet nicht ausgereist sind, sollen kaum noch Sozialleistungen erhalten. Die Balkanländer Albanien, das Kosovo und Montenegro werden als "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft.
Für Menschen mit einer Bleibeperspektive, die für Flüchtlinge aus Syrien zunächst auf drei Jahre befristet wird, werden die Integrationsbemühungen verstärkt. Außerdem wird der Bau von Unterkünften für Migranten erleichtet.
"Schneller in Arbeit kommen"
In der abschließenden Debatte zum Asylpaket würdigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Reform als gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern. De Maizière lehnte es nochmals ab, eine neue Prognose über die im laufenden Jahr zu erwartende Flüchtlingszahl abzugeben oder eine Obergrenze für die Aufnahme festzulegen. Eine neue Prognose würde im Innern Ängste vergrößern und potenzielle Flüchtlinge "geradezu einladen", nach Deutschland zu kommen.
Er kündigte zugleich ein "Lagebild" zum Kriminalitätsgeschehen in den Flüchtlingsunterkünften an. Zugleich mache der CDU-Politiker deutlich, die Regierung wolle, dass die Zufluchtsuchenden schneller die Sprache erlernten und in Arbeit kämen.
Zugleich warnte der Minister vor zu hohen Erwartungen in die Asylrechtsänderungen. Selbst mit einem noch so wichtigen Gesetzespaket ließen sich nicht alle Probleme lösen.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) warb abermals für die schnelle Integration der geflüchteten Kinder und Jugendlichen. Zur Abstimmung stand auch ihr Gesetzentwurf, der eine neue Verteilung minderjähriger Flüchtlinge vorsieht.
Kritik von der Opposition
Die Opposition im Parlament wiederholte ihre Kritik. Der Bundestagsabgeordnete Jan Korte (Die Linke) kritisierte den im Gesetz vorgesehenen Vorrang für Sachleistungen in der Flüchtlings-Erstaufnahme. Dies sei bürokratisch und entmündige Menschen, sagte er. Die geplante Streichung von Sozialleistungen, wenn abgelehnte Asylbewerber die Ausreise verweigern, beurteilte er als verfassungswidrig.
Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz bemängelte unter anderem die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als "sichere Herkunftsländer" und die Verlängerung des Verbleibs von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen. Dies erschwere Integration.
Am Freitag soll das Gesetzespaket zum Asylrecht den Bundesrat passieren und zum 1. November in Deutschland in Kraft treten.
se/mak (phoenix)