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NGO-Mitarbeiter schuldig gesprochen

4. Juni 2013

In Ägypten sind Mitarbeiter etlicher ausländischer Nicht-Regierungs-Organisationen in Abwesenheit zu Haftstrafen verurteilt worden, darunter Vertreter der Konrad-Adenauer-Stiftung. Aus Deutschland kommt scharfe Kritik.

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Sitz der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo (Foto: dpa9
Bild: picture-alliance/dpa

Das Gericht in Kairo hat alle 43 angeklagten ausländischen und ägyptischen Mitarbeiter der Nicht-Regierungsorganisationen (NGO), die mit ausländischer Finanzierung in dem Land am Nil arbeiteten, zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Schließung der ausländischen NGOs an. Den Angeklagten waren illegaler Geldtransfer aus dem Ausland sowie Arbeiten ohne Lizenz vorgeworfen worden. Das Vermögen der Stiftungen soll beschlagnahmt werden.

Die meisten jetzt verurteilten Ausländer hatten Ägypten allerdings schon vor Prozessbeginn im Februar verlassen und werden ihre Haftstrafe daher wohl nicht antreten. Zuvor hatten die Behörden ein Ausreiseverbot gegen Kaution aufgehoben. Der frühere Büroleiter der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung, Andreas Jacobs, wurde in Abwesenheit zu fünf Jahren Haft verurteilt, eine Mitarbeiterin zu zwei Jahren. Außer Deutschen wurden auch abwesende Angeklagte aus den USA, Norwegen, Serbien und arabischen Staaten zu Gefängnisstrafen verurteilt. Mindestens elf ägyptische Mitarbeiter der NGOs wurden zu Bewährungsstrafen von einem Jahr verurteilt.

Die ägyptischen Behörden hatten im Dezember 2011 Razzien in den Büros von 17 Nicht-Regierungs-Organisationen durchgeführt. Die Begründung für die Hausdurchsuchungen lautete damals: "Ermittlungen wegen des Verdachts illegaler Finanzierung aus dem Ausland". Bei den Razzien waren Papiere und Computer beschlagnahmt worden.

Empörung in Deutschland

Für die zukünftige Arbeit von NGOs in Ägypten ist das Urteil ein schwerer Schlag. Außenminister Guido Westerwelle sagte: "Wir sind empört und in hohem Maße beunruhigt über die harten Gerichtsurteile gegen Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo und die angeordnete Schließung des Büros." Die Regierung werde die Stiftung dahingehend unterstützen, dass die Urteile aufgehoben werden. "Das Vorgehen der ägyptischen Justiz ist besorgniserregend. Es schwächt die Zivilgesellschaft als wichtige Säule der Demokratie in einem neuen demokratischen Ägypten", betonte Westerwelle.

Ägypten: Urteile gegen NGO-Mitarbeiter

Auch der Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung, Hans-Gert Pöttering, nannte die Haftstrafen gegen zwei seiner Mitarbeiter einen "schweren Schlag gegen die Zivilgesellschaft und den Rechtsstaat in Ägypten". Die Vorwürfe seien "haltlos und unbegründet". Die Verurteilung sei absurd und mache ihn tief betroffen. Die über Jahrzehnte gewachsene gute Zusammenarbeit zwischen der Konrad-Adenauer-Stiftung und Ägypten sei damit nachhaltig beschädigt. Nun werde man alle Möglichkeiten nutzen, um gegen das Urteil vorzugehen.

Sichere rechtliche Grundlage in weiter Ferne

In Ägypten sind noch immer Gesetze aus der Zeit des langjährigen Machthabers Husni Mubarak in Kraft, die die Arbeit von NGOs massiv einschränken und überwachen. Eine Reform der bisherigen Gesetzgebung ist bereits zweimal gescheitert. Ägyptens Parlament hatte sich im Mai 2012 mit der Zivilgesellschaft auf ein neues NGO-Gesetz verständigt. Allerdings wurde kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes das Unterhaus des Parlaments vom Obersten Gericht aufgelöst wegen eines Formfehlers im Wahlgesetz. Nun wollte im Mai 2013 das Oberhaus ein neues, restriktives NGO-Gesetz auf den Weg bringen. Doch dann wurde auch das Oberhaus aufgelöst bevor es zu einer Verabschiedung des Gesetzes kam.

qu/mak (dpa, afpe, rtr)