Deutsche Kämpfer im Ausland
16. März 2015Deutsche kämpfen im Osten der Ukraine für die prorussischen Separatisten, berichten Medien. Andere sollen auf der Seite paramilitärischer ukrainischer Verbände stehen. Von "etwa Hundert" ist die Rede, es sollen zumeist Bundesbürger mit einem russischen Migrationshintergrund sein. "Wir beobachten das sehr genau", heißt es im Bundesinnenministerium dazu, aber man könne die Zahlen so nicht bestätigen. "Wir wissen von Einzelnen, dass sie sich im Konfliktgebiet aufhalten", sagt ein Sprecher vage. Der Generalbundesanwalt beschäftigt sich jedoch inzwischen mit den Aktivitäten deutscher Waffenträger in der Ukraine: Es gebe kein Ermittlungsverfahren, aber doch einen "allgemeinen Prüfvorgang".
Details sind von der Generalbundesanwaltschaft mit Verweis auf den aktuellen Vorgang nicht zu erfahren. Es ist aber im Gerichtsverfassungsgesetz festgelegt, was die Ermittler überprüfen müssen. Demnach geht es beispielsweise um Landesverrat und Spionage sowie um Straftaten, die das "friedliche Zusammenleben der Völker" stören. Beurteilt wird das gesondert für jeden Einzelfall. Generell unterliegen Deutsche auch dann dem deutschen Strafrecht, wenn sie ihre Straftat im Ausland verüben und ihre Handlung am Tatort strafbar ist. Aber für die aktuellen Fälle gilt: "Zureichende tatsächliche Anhaltpunkte für eine in ihre Zuständigkeit fallende Straftat liegen bislang nicht vor", stellt die Sprecherin des Generalbundesanwalts fest.
Anwerbung für fremde Mächte unter Strafe
Die Ausgangslage ist nicht gerade einfach. In dem vielschichtigen Konflikt ist es schwierig schon allein zu beurteilen, welchen Status die einzelnen bewaffneten Formationen haben. Zum Vergleich: die Deutschen, die ausreisen und sich dem "Islamischen Staat" anschließen, begehen klar eine Straftat. Dieser ist schließlich unmissverständlich als Terrororganisation klassifiziert und seine Unterstützung verboten. Jemand, der sich hingegen den kurdischen Peschmerga anschließt oder der französischen Fremdenlegion, hat dieses Problem nicht. Denn solange keine Straftaten dabei begangen werden, stellt das Tragen einer ausländischen Uniform und die Teilnahme an bewaffneten Aktionen offenbar kein Problem dar.
Allerdings sollte das niemanden dazu verleiten, "zugunsten einer ausländischen Macht" im Inland für den Eintritt in den fremden Wehrdienst zu werben. Das ist nach deutschem Recht verboten, auch der Versuch ist strafbar. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Verlust des Passes bei Doppel-Staatsbürgerschaft
Für Deutsche mit einer doppelten Staatsbürgerschaft wird der selbst organisierte Auslandseinsatz allerdings sehr wohl juristisch heikel, auch ohne Straftaten zu verüben. Wer ohne deutsche Erlaubnis in die Armee seines Zweitlandes eintritt, verliert die deutsche Staatsbürgerschaft. Bei einer Reihe von Ländern, sie gehören zu EU und NATO, gilt die deutsche Zustimmung jedoch als vorausgesetzt. Bei der Ukraine ist das nicht der Fall und offenbar, so legt es eine Reportage der ARD-Tagesthemen nahe, gibt es offenbar Deutsche, die die Wiedereinreise in die Bundesrepublik scheuen, um nicht ihren Reisepass mit dem Bundesadler zu verlieren.
Politiker zeigten sich besorgt über die freiwilligen deutschen Krieger im Ausland. Der Russlandbeauftragte der Bundesregierung, Gernot Erler (SPD), befürchtete in einem Interview mit dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), dass von den Ukraine-Heimkehrern ähnliche Gefahren für die deutsche Gesellschaft ausgehen wie von den Ex-IS-Kämpfern.