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Welfenschatz keine NS-Raubkunst

20. März 2014

Nicht nur im Fall Gurlitt geht es um vermutete Nazi-Raubkunst. Beim Welfenschatz hat die sogenannte Limbach-Kommission nun empfohlen, ihn nicht an die Erben jüdischer Kunsthändler zurückzugeben.

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Tragaltar mit Bergkristallsäulen aus dem Welfenschatz (Foto: Staatliche Museen zu Berlin, Kunstgewerbemuseum/Jürgen Liepe)
Bild: Staatliche Museen zu Berlin, Kunstgewerbemuseum/Jürgen Liepe

Die vier Kunsthändler hatten den Goldschatz 1935 an Nazi-Deutschland verkauft. Allerdings habe es sich laut Limbach-Kommission "nicht um einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf gehandelt." Das Gremium unter Vorsitz der ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach befasst sich mit der Rückgabe sogenannter Nazi-Raubkunst - Kulturgütern, die ihren meist jüdischen Eigentümern durch Zwangsverkäufe abgenommen wurden. Dies treffe bei dem Welfenschatz nicht zu, der heute im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist.

Die Kommission begründete ihre Empfehlung mit historischen Fakten: Der gezahlte Kaufpreis habe sich trotz der angespannten Lage auf dem damaligen Kunstmarkt im üblichen Rahmen bewegt, zudem habe sich der Schatz zum Zeitpunkt des Verkaufs außerhalb Deutschlands befunden und stand nicht unter dem Zugriff des Nazi-Regimes.

Welfenkreuz (Foto: bpk/Kunstgewerbemuseum, SMB/Elsa Postel)
Dieses Welfenkreuz entstand in der ersten Hälfte des 12. JahrhundertsBild: bpk/Kunstgewerbemuseum, SMB/Elsa Postel

Enttäuschte Erben

Die Erben der Kunsthändler können diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Sie argumentieren, dass die Händler sehr wohl unter Druck gesetzt worden seien. "Wir bitten um Verständnis, dass wir die Empfehlung zunächst analysieren und mit unseren Mandanten besprechen müssen, bevor wir zu den Einzelheiten Stellung nehmen können", so die Anwälte der Erben.

Die Empfehlung der Limbach-Kommission ist nicht bindend. Auf Vorschlag der Erben hatten beide Seiten das Gremium 2012 angerufen, nachdem sie sich in vierjährigen Verhandlungen nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen konnten.

Bedeutender Kirchenschatz

Der sogenannte Welfenschatz besteht aus zahlreichen Goldreliquien aus dem Dom zu Braunschweig, und zählt zu den bedeutendsten deutschen Kirchenschätzen. Die Reliquien waren 1671 in den Besitz des Fürstenhauses der Welfen gelangt. Dieses verkaufte die 82 Objekte 1929 an ein Konsortium jüdischer Kunsthändler, das die Sammlung dann laut Kaufvertrag weiter veräußern sollten.

Zunächst gelang dies aber nur bei etwa der Hälfte der Stücke, woran mutmaßlich auch der Zusammenbruch des Kunstmarkts wegen der Weltwirtschaftskrise schuld war. 1934 trat dann die Dresdner Bank im Auftrag des Preußischen Staates an das Konsortium heran, um die restliche Sammlung aufzukaufen, die sich seinerzeit in Amsterdam außerhalb Deutschlands in Verwahrung befand.

Ein Jahr später schlossen beide Seiten das Geschäft für eine Kaufsumme von 4,25 Millionen Reichsmark ab. Bei Kriegsende beschlagnahmten die Alliierten die 42 Stücke in Berlin. Später landeten sie bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die sie seither ausstellt.

sw/kap (dpa/SPK)