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Politik

Wahlbetrugs-Prozess gegen Suu Kyi terminiert

31. Januar 2022

Die Generäle in Myanmar wollen die gestürzte Regierungschefin endgültig kaltstellen - mit Hilfe der Justiz. Die erhöht nochmals den Druck auf die 76-Jährige.

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Aung San Suu Kyi
In den Fängen der Generäle: Die entmachtete Regierungschefin Aung San Suu Kyi (Archivbild)Bild: Dan Kitwood/PA Wire/empics/picture alliance

Kurz nach dem Jahrestag des Militärputschs in Myanmar am 1. Februar 2021 soll sich die entmachtete und unter Hausarrest stehende Regierungschefin Aung San Suu Kyi wegen Wahlbetrugs vor Gericht verantworten. Der ebenfalls im Zuges des Staatsstreichs entmachtete frühere Präsident Win Myint sieht sich dem gleichen Vorwurf gegenüber. Der Prozess soll nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters in zwei Wochen beginnen. Die Urteile würden in etwa einem halben Jahr erwartet, meldet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Insider.

Gegen beide Politiker laufen bereits zahlreiche Verfahren. Die Friedensnobelpreisträgerin hatte in der Vergangenheit - unter der früheren Militärdiktatur - insgesamt 15 Jahre unter Hausarrest gestanden. Seit 2016 war sie faktische Regierungschefin. Sie ist beim Volk sehr beliebt. Bei der Parlamentswahl im November 2020 sicherte sie sich mit klarem Vorsprung eine zweite Amtszeit. Doch wenige Wochen später putschte das Militär. Die Junta begründete den Umsturz mit angeblichem Wahlbetrug. Beweise dafür wurden allerdings nicht vorgelegt.

160 Jahre Haft

Insgesamt sieht sich die 76-Jährige noch mit elf weiteren Anklagepunkten konfrontiert. Bei zehn davon geht es um Verstöße gegen ein Anti-Korruptions-Gesetz. Den Angaben zufolge drohen ihr deswegen bis zu 160 Jahre Haft.

Myanmar | Protest medizinisches Personal
Wiederholt protestierten die Massen gegen das Miltär - wie hier medizinisches Personal in Yangon im Februar 2021Bild: Aung Kyaw Htet/SOPA Images via ZUMA Wire/picture alliance

Vor drei Wochen wurde Suu Kyi wegen des Imports eines Funkgerätes und eines Verstoßes gegen Corona-Bestimmungen bereits zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Dezember war sie in zwei anderen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zunächst ebenfalls zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Wenige Stunden später gab die Militärjunta aber bekannt, dieses Strafmaß auf zwei Jahre zu verkürzen.

Die Gerichtsverfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es ist unklar, ob Suu Kyi tatsächlich eine Haftstrafe antreten muss oder im Hausarrest bleiben wird. Beobachter und Menschenrechtsexperten sprechen von einem Schauprozess gegen sie. Gegen ihre Entmachtung und die Herrschaft der Generäle sind in Myanmar wiederholt Hunderttausende Menschen auf die Straße gegangen.

jj/ehl (dpa, afp, rtr)