Gericht schmettert Berlusconi-Antrag ab
20. Juni 2013Die Verteidiger des angeklagten Silvio Berlusconi hatten eine Beschwerde eingereicht, weil die Mailänder Richter 2010 in dem Verfahren um Berlusconis Medienunternehmen eine politische Unabkömmlichkeit des damaligen Ministerpräsidenten nicht als Hinderungsgrund anerkannt hatten. Hätte das Verfassungsgericht der Beschwerde stattgegeben und wegen eines Verfahrensfehlers einer Neuauflage des Mediaset-Prozesses um Steuerbetrug den Weg geebnet, wären Berlusconis Chancen gestiegen, von der Mitte 2014 einsetzenden Verjährung des Falls zu profitieren.
Ein Mailänder Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Berlusconi im Zusammenhang mit Geschäften seines Mediaset-Konzerns Steuerbetrug beging. Es verhängte in zweiter Instanz eine vierjährige Haftstrafe. Der 76-Jährige darf, sollte das Urteil rechtskräftig werden, außerdem fünf Jahre lange keine öffentlichen Ämter mehr ausüben. Er müsste also sein Mandat als Senator aufgeben, was in den Augen seines rechten Lagers schwerer wiegen würde als die Haftstrafe. Denn von den vier Jahren würden Berlusconi drei unter Berufung auf ein Gesetz zur Strafermäßigung aus dem Jahr 2006 sofort erlassen.
Ein politisches Justizopfer?
Ein Urteil wird in Italien allerdings erst in der dritten Instanz rechtskräftig. Berlusconis Anwälte haben vor dem Kassationsgericht Berufung gegen das Mediaset-Urteil in zweiter Instanz eingelegt. Ihr Mandant hatte sich als unschuldig bezeichnet und ein politisches Opfer der linken Mailänder Justiz genannt. In Rom erwartet man, dass das Kassationsgericht den Fall etwa im November entscheidet. Selbst wenn der 76-Jährige jetzt in letzter Instanz scheitern sollte, könnte er wegen der milden Haftanwendungsregeln in Italien für Verurteilte über 70 Jahren zumindest um die drohende Gefängnisstrafe herumkommen.
Die Anwälte gehen zwar nicht davon aus, dass Berlusconi ins Gefängnis muss. Eine rechtskräftige Verurteilung könnte aber die Regierung von Ministerpräsident Enrico Letta in Bedrängnis bringen, die auf die Unterstützung von Berlusconis Partei Volk der Freiheit (PDL) angewiesen ist.
Bereits am Montag dürfte auch das erstinstanzliche Urteil in Berlusconis pikantem "Ruby"-Prozess fallen. In diesem Fall hat die Anklage sechs Jahre Haft für den Ex-Ministerpräsidenten beantragt. Dem "Cavaliere" wird vorgeworfen, im Jahr 2010 mit der damals minderjährigen Nachtklubtänzerin Karima al-Mahrough alias Ruby Rubacuore Sex gegen Geld gehabt zu haben. Später soll er sein damaliges Amt als Regierungschef missbraucht haben, um die Freilassung der wegen Diebstahls inhaftierten Marokkanerin bei der Polizei zu erreichen. Beide weisen die Vorwürfe zurück.
kle/wa (dpa, afp, rtr)