Vater des Amokläufers muss Schadenersatz zahlen
7. August 2015Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss für die Taten seines Sohnes zahlen. Er müsse der Unfallkasse Baden-Württemberg die Kosten für die Heilbehandlung von Schülern, Eltern und Lehren ersetzen, urteilte das Landgericht Stuttgart mehr als sechs Jahre nach dem Attentat in einer Realschule. Im März 2009 hatte der damals 17-jährige Tim K. 15 Menschen erschossen und sich anschließend selbst getötet.
Die genaue Höhe des Schadensersatzes wurde nicht festgelegt. Dies soll im Laufe des weiteren Verfahrens geschehen. Die Versicherung machte eine Forderung von knapp 717.000 Euro geltend. Seit Jahren streiten die Eltern des Amokläufers und die Hinterbliebenen der Opfer über den Schadensersatz.
Der Vater des Amokläufers, ein passionierter Sportschütze, hatte die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Er wurde deswegen zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Anders als beim Vater scheiterte die Schadensersatzklage gegen die Mutter von Tim K. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht lasse sich "nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen", erklärte das Gericht. Es habe nicht nachgewiesen werden können, dass sie vor dem Amoklauf den Aufbewahrungsort der Waffe kannte, entschied das Gericht.
Bisher waren alle Versuche einer gütlichen Einigung in der Schadensersatzklage gegen die Eltern gescheitert. Zuletzt hatte das Gericht eine Zahlung von 130.000 Euro in Raten an die Versicherung vorgeschlagen. Die Eltern lehnten dies jedoch ab und boten der Unfallkasse 70.000 Euro an. Eine Einigung kam schließlich nicht zustande.
sp/uh (dpa, afp)