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Politik

USA erlaubt Klagen gegen Unternehmen in Kuba

17. April 2019

Nach der Revolution in Kuba wurden etliche US-Bürger enteignet. Dagegen sollen sie nun in den USA klagen dürfen. Sehr zum Unmut der Europäischen Union. Es droht eine weitere Eskalation des Handelskonflikts.

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Der US-amerikanische Außenminister Mike Pompeo
Der US-amerikanische Außenminister Mike PompeoBild: picture-alliance/dpa/P. Martinez Monsivais

Die USA haben beschlossen, ein schon lange existierendes Gesetz anzuwenden, wonach Klagen vor amerikanischen Gerichten erlaubt sind, die sich mit ausländischen Unternehmen in Kuba befassen. Konkret geht es um Besitz, der nach der Revolution von 1959 in Kuba enteignet wurde. US-Präsident Donald Trump wolle es Landsleuten ermöglichen, gegen Unternehmen und Einzelpersonen zu klagen, die diesen Besitz in Kuba nutzen, sagte Außenminister Mike Pompeo.

Die Klage-Regelung geht auf das Helms-Burton-Gesetz von 1996 zurück. Es war in den vergangenen Jahrzehnten von allen Trump-Vorgängern ausgesetzt worden, um westliche Partner nicht zu verprellen. Nun erklärte Pompeo, "jede Person oder Firma, die in Kuba Geschäfte machen", solle seine Ankündigung beachten. Das entsprechende Gesetz soll ab dem 2. Mai angewendet werden.

Streit mit der EU

Die US-Regierung setzt sich damit über Warnungen der EU hinweg. Die hatte bereits zuvor angekündigt, "alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen zu müssen", um ihre Interessen zu wahren. Die USA hätten sich bereits 1998 verpflichtet, über Ausnahmegenehmigungen sicherzustellen, dass Unternehmen aus der EU nicht mit amerikanischen Forderungen konfrontiert würden. 

Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini und Handelskommissarin Cecilia Malmström hatten deshalb bereits vor einer Woche einen Brief an Pompeo geschrieben. Demnach sei eine mögliche Konsequenz der EU auf die Pläne Trumps unter anderem ein Klageverfahren bei der Welthandelsorganisation WTO.

Darüber hinaus könnten Schäden, die europäischen Unternehmen entstehen, "mittels der Beschlagnahmung und Veräußerung des Besitzes von US-Klägern wiedererlangt werden", warnten Mogherini und Malmström in dem Schreiben.

Auch die kanadische Regierung kritisiert die Entscheidung der USA, Klagen zuzulassen. Die sei "bedauerlich" und beeinträchtige die in dem Karibikstaat tätigen europäischen und kanadischen Unternehmen, erklärten Federica Mogherini und Cecilia Malmström in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der kanadischen Außenministerin Chrystia Freeland. 

Verschärfter Handelskonflikt

Der Kuba-Streit überschattet auch die anstehenden Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und den USA. Am Montag hatten die EU-Länder nach wochenlangem Streit grünes Licht für die Aufnahme solcher Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten gegeben. Besonders auf Druck von Frankreich ist das Verhandlungsmandat für die Kommission auch daran geknüpft, dass die USA den Handelskonflikt nicht weiter anheizen. 

Beobachter rechnen nicht damit, dass es zu einer großen Klagewelle kommen könnte. Der Schritt könnte aber ausländische Unternehmen abschrecken, in Kuba Geschäfte zu machen.

Die US-Regierung erhöht damit zugleich den Druck auf die kommunistische Regierung in Kuba. Pompeo warf der kubanischen Führung vor, die eigene Bevölkerung zu unterdrücken und Gewalt in andere Staaten der Region zu exportieren. Vor allem stört sich die US-Regierung an der Unterstützung aus Havanna für den venezolanischen Staatschef Nicolás Maduro. 

lh/sti (dpa, afp)