USA müssen Drohneneinsatz begründen
22. April 2014Konkret ging es um Unterlagen zur Rechtfertigung von Drohnenangriffen gegen Terrorverdächtige und dabei auch gegen US-Bürger. Die Zeitung und zwei ihrer Journalisten hatten unter Verweis auf die Pressefreiheit die Herausgabe der Unterlagen verlangt. Diese müssen laut der Gerichtsentscheidung nun in großen Teilen zugänglich gemacht werden.
Bei der Klage ging es besonders um jene Dokumente, die das gezielte Töten von Answar al Awalki 2011 im nördlichen Jemen begründeten. Den sogenannten Hass-Prediger hatte die US-Regierung mehrfach öffentlich als Drahtzieher verschiedener Anschläge bezeichnet.
Geheime Unterlagen öffentlich zitiert
Die drei Richter erklärten zur Begründung für ihre Entscheidung unter anderem, dass Inhalte der bisher geheimen Unterlagen schon mehrmals öffentlich zitiert worden seien - unter anderem von US-Präsident Barack Obama. Außerdem hätten die Kläger "nicht die Legalität der Drohnenangriffe in Frage stellen wollen“, sondern lediglich Informationen darüber verlangt.
Die USA setzen in Pakistan und weiteren Ländern immer wieder Kampfdrohnen ein, um mutmaßliche islamistische Extremisten zu bekämpfen. Das Vorgehen ist äußerst umstritten, unter anderem, weil dabei immer wieder Zivilisten getötet werden. Die US-Regierung besteht aber darauf, dass die Drohneneinsätze legal seien und unter anderem das Terrornetzwerk Al-Kaida massiv geschwächt hätten.
re/zam (afp, dpa, tagesschau.de)