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Politik

US-Gericht lehnt Völkermord-Klage ab

Daniel Pelz
7. März 2019

Aufatmen in Berlin: Ein US-Gericht hat die Klage gegen Deutschland wegen des Kolonialgenozids an den Herero und Nama abgelehnt. Wird sich Deutschland trotzdem bei Namibia entschuldigen? Wir erklären, wie es weiter geht.

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Zwei Schädel unter Plexiglas, dahinter eine Kiste mit der namibischen Fahne
Deutschland gab 2018 menschliche Gebeine aus der Kolonialzeit an Namibia zurückBild: picture-alliance/AA/A. Hosbas

Worum ging es eigentlich?

2017 haben einige traditionelle Herero- und Nama-Führer die Klage in New York eingereicht. Sie wollten damit direkte Verhandlungen mit der Bundesregierung erzwingen. Bisher laufen die Gespräche zwischen Vertretern beider Regierungen. Konkret forderten die Kläger eine Entschädigung für die Opfer des Völkermords in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika - nicht auf individueller Ebene, sondern für alle Herero und Nama. Sie machten dabei geltend, dass die deutsche Reichsregierung mit Geldern aus dem Landraub an den Herero und Nama vier Immobilien in New York erworben habe. In einer dieser Immobilien befindet sich heute die deutsche UN-Vertretung und das Generalkonsulat. Aufgrund dieser Verbindung, so argumentierten die Kläger, müsse die sonst bei Gerichtsverfahren in den USA geltende Immunität für ausländische Staaten aufgehoben werden. Der zuständigen Richterin ging diese Interpretation jedoch zu weit, sie lehnte die Klage ab. 

Was bedeutet die Entscheidung?

Für die Kläger ist es ein herber Rückschlag. "Tapfere Söhne und Töchter der Herero und Nama, wir haben eine Schlacht verloren, aber nicht den Krieg. Lasst euch nicht entmutigen", schrieb die Herero-Aktivistin Nokokure Veii auf Facebook. Die Klage hatte die Bundesregierung unter Druck gesetzt. Internationale Medien beispielsweise berichteten bei jedem Gerichtstermin, dass es noch immer keine deutsche Entschuldigung gibt. Auch die Kläger bekamen so eine Plattform für ihre Forderungen.
Außerdem ist es nun noch unwahrscheinlicher als vorher, dass sich Deutschland auf direkte Verhandlungen mit den Klägern einlässt.

Und die Bundesregierung?

Das Auswärtige Amt dürfte die Entscheidung erleichtert aufnehmen. In den Verhandlungen hat sie nun weitaus mehr Macht als vorher. Denn auch Namibias Regierung nutzte die Klage, um den Druck auf Deutschland zu erhöhen. Sie kokettierte mit einer eigenen Klage. Das dürfte nach der Entscheidung in New York nun nicht mehr funktionieren. Und: Hätte die Klage Erfolg gehabt, hätten möglicherweise auch Nachfahren anderer Völker geklagt, an denen deutsche Kolonialsoldaten grausame Verbrechen begangen haben - zum Beispiel in Tansania, das auch einst eine deutsche Kolonie war.

USA Justiz l US-Richterin verwirft Klage namibischer Volksgruppen Herero und Nama
Vertreter der namibischen Delegation auf einer Pressekonferenz zum Prozessauftakt in New York vor zwei JahrenBild: Getty Images/AFP/D. Emmert

Was denken andere europäische Regierungen?

Auch in anderen europäischen Hauptstädten dürfte das Verfahren genau beobachtet worden sein. Hätte das Gericht ein Verfahren gegen Deutschland zugelassen, hätten möglicherweise auch Einwohner anderer ehemaliger Kolonien die früheren Kolonialmächte verklagt. Denn auch andere Regierungen verübten in dieser Zeit grausame Verbrechen. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass weitere Klagen folgen.

Wird sich Deutschland  trotzdem für den Genozid entschuldigen?

Das hat die Bundesregierung versprochen, ganz unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. "Ziel der Gespräche ist auch, dass am Ende der Verhandlungen eine Entschuldigung steht", bekräftigte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes letztes Jahr. Doch das sagt die Bundesregierung schon lange. Noch ist längst nicht klar, wann die Gespräche abgeschlossen sein werden - und ob die traditionellen Vertreter, die hinter der Klage standen, eine entsprechende Entschuldigung akzeptieren werden.

Wann werden die Verhandlungen abgeschlossen sein?

Lange wollte sich die Bundesregierung nicht festlegen. Vor wenigen Wochen sagte Entwicklungsminister Gerd Müller, er hoffe noch in diesem Jahr auf einen Abschluss. Auch aus Namibias Politik waren optimistische Töne zu hören. Da die Gespräche stellenweise schwierig waren und auch schon frühere Deadlines nicht eingehalten wurden, ist aber Vorsicht angebracht.

Wird Deutschland Entschädigungen zahlen?

Individuelle Entschädigungen hat die Bundesregierung stets ausgeschlossen. Seit letztem Jaht hat aufgrund des Drucks aus Namibia aber ein vorsichtiges Umdenken eingesetzt.  "Wir wollen helfen, Wunden zu heilen, nach all den Gräueltaten, die damals von Deutschen begangen worden sind", sagte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Michelle Müntefering, letztes Jahr. Angekündigt sind Wiedergutmachungen, von denen besonders die Gebiete profitieren sollen, in denen die Nachfahren der Herero und Nama leben. Details sind aber noch unbekannt.