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Politik

Tod auf Knopfdruck

Dennis Stute11. Mai 2012

Gezielte Tötungen von Terrorverdächtigen haben unter der Obama-Regierung massiv zugenommen. Deutschland vermied bisher jeglichen Kommentar dazu. Doch auch in Berlin wächst nun das Unbehagen.

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Eine US-amerikanische Predator-Drohne (Foto: dpa)
US-Drohne PredatorBild: picture-alliance/dpa

Vollkommen unbemerkt hatte sich die US-Kampfdrohne genähert, als sie ihre Raketen auf das Haus in der pakistanischen Provinz Nord-Wasiristan feuerte. Zwei Räume wurden zerstört, mindestens neun Menschen kamen ums Leben. Wer genau sie waren und warum sie sterben mussten, blieb im Dunkeln – wie bei den meisten gezielten Tötungen unter Federführung des US-Geheimdienstes CIA. Der Angriff vom 5. Mai war nur der vorerst letzte in einer langen Reihe: Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Barack Obama haben die Drohnenangriffe in den so genannten Stammesgebieten an der afghanischen Grenze massiv zugenommen. Bis zu 2355 Menschen wurden seit 2009 in Pakistan durch die unbemannten Flieger getötet, in den letzten fünf Jahren der Bush-Ära waren es höchstens 426. 

"Verstoß gegen das Völkerrecht"

Demonstration gegen Drohneneinsätze im pakistanischen Multan im März (Foto: dpa)
Demonstration gegen Drohneneinsätze in PakistanBild: picture-alliance/dpa

Pakistans Regierung reagiert zunehmend ungehalten. "Diese Drohnenangriffe sind illegal", sagt ein Sprecher des Außenministeriums in Islamabad. "Sie verletzen Pakistans Souveränität und territoriale Unversehrtheit und sie verstoßen gegen das Völkerrecht." Erst im April hatte das Parlament einstimmig ein Ende der amerikanischen Angriffe gefordert.

Obamas Strategie stelle auch die deutsche Politik vor enorme Herausforderungen, meint Peter Rudolf, Leiter der Forschungsgruppe Amerika bei der Stiftung Wissenschaft und Politik und Koautor einer Studie zum Thema. So sei nicht ausgeschlossen, dass die USA Informationen, die sie von deutschen Nachrichtendiensten erhalten, dazu verwenden, Terrorverdächtige aufzuspüren und zu töten. Rudolf verweist zudem darauf, dass in Pakistan bereits deutsche Staatsbürger durch amerikanische Drohnen getötet wurden.  

"Um Aufklärung bemüht"

Im Oktober 2010 traf es den 20-jährigen Wuppertaler Bünyamin E., der einige Wochen zuvor mit seinem Bruder nach Pakistan gegangen war, um sich zum islamistischen Kämpfer ausbilden zu lassen. Anfang März starb offenbar ein zweiter Deutscher: Einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" zufolge tötete eine Drohne in Süd-Wasiristan Samir H. aus Aachen zusammen mit mehreren angeblichen Taliban. Die Bundesregierung äußert sich bislang nur zurückhaltend zu den beiden Fällen. "Die deutsche Botschaft in Islamabad und das Auswärtige Amt sind um Aufklärung bemüht", sagt ein Sprecher des Außenministeriums. Es gebe noch keine offizielle Bestätigung der Todesfälle.

Ein Pilot im US-Bundesstaat Nevada bei der Fernsteuerung einer Reaper-Drohne (Foto: dpa)
Pilot bei der Fernsteuerung einer Reaper-DrohneBild: picture alliance / dpa

"Es ist natürlich ein sehr heikles Thema, wenn ein deutscher Staatsbürger, der aus amerikanischer Sicht in Terroraktivitäten involviert ist, im Ausland getötet wird", sagt Peter Rudolf. "Sollen Ermittlungen gegen den Geheimdienst eines befreundeten Landes eingeleitet werden?" Bislang ist dies nicht geschehen. Im Fall von Bünyamin E. prüft die Bundesanwaltschaft seit anderthalb Jahren, ob sie zuständig ist. "Insbesondere stellt sich die Frage, ob der mutmaßliche Vorfall im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt im Sinne des Konkfliktsvölkerrechts steht", erläutert ein Sprecher. "Nur dann wäre überhaupt die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft für die weitere Befassung mit dem mutmaßlichen Vorfall gegeben." Damit wäre allerdings noch keineswegs klar, ob sie tatsächlich ein Verfahren einleiten würde.

Zulässiger Angriff oder Kriegsverbrechen?

Ob die Drohnen im Rahmen eines Krieges eingesetzt werden, ist auch für Völkerrechtler eine entscheidende Frage, denn nur dann wären die Angriffe möglicherweise legal. Doch auch in diesem Fall komme es stets auf die genauen Umstände an, erklärt Rüdiger Wolfrum, Direktor des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht. So sei ein gezielter Angriff auf einen Taliban-Kommandeur, bei dem sonst niemand getötet wird, zulässig - auch dann, wenn er auf pakistanischem Gebiet stattfindet: "Die Rechtfertigung für den Eingriff in die territoriale Integrität Pakistans liegt darin, dass Pakistan nicht willens oder in der Lage ist, sein Staatsgebiet so zu kontrollieren, dass von dort keine feindlichen Angriffe über die Grenze ausgehen." Anders liege der Fall, wenn unverhältnismäßig viele Zivilisten getötet würden, sagt Wolfrum. "Das wäre ein Kriegsverbrechen."

Hakimullah Mehsud (l.) von einer pakistanischen Taliban-Gruppe starb 2009 bei einem Drohnenangriff (Foto: dpa)
Hakimullah Mehsud (l.) starb 2009 bei einem DrohnenangriffBild: picture-alliance/dpa

Ganz ähnlich argumentiert Matthew Waxman, Professor an der Columbia Law School in New York und Mitglied der einflussreichen außenpolitischen Denkfabrik Council on Foreign Relations. "Mit ihrem Vorgehen gegen Al-Kaida-Kämpfer und ihre Verbündeten jenseits der pakistanischen Grenze bewegen sich die Vereinigten Staaten auf einer starken rechtlichen Grundlage", glaubt Waxman, der in verschiedenen Funktionen für die Bush-Regierung tätig war. "Es ist aber schwierig, die Rechtmäßigkeit eines bestimmten Drohnen-Angriffs in Pakistan zu bewerten, ohne über wesentlich mehr als die öffentlich zugänglichen Informationen zu verfügen."

Denn die sind äußerst spärlich: Die Öffentlichkeit erfährt meist so gut wie nichts über die Hintergründe und Umstände der Tötungen. Erst seit wenigen Monaten äußern sich Mitglieder der Obama-Administration überhaupt dazu, nach welchen Kriterien die Angriffe angeordnet werden – und das nur sehr vage. "Wir wägen die Vorteile und Nachteile der Aktionen ab", erklärte Ende April beispielsweise Obamas Terrorabwehr-Spezialist John Brennan. "Wir prüfen auch die Kosten von Untätigkeit und ob eine Entscheidung, auf einen Angriff zu verzichten, es erlauben könnte, dass eine Terrorattacke ausgeführt wird und möglicherweise viele Unschuldige getötet werden." Die US-Regierung beruft sich auf das "Recht zur Selbstverteidigung" und sieht auch Tötungen, die sie fernab des Kriegsschauplatzes Afghanistan in Ländern wie Somalia oder dem Jemen anordnet, durch die UN-Charta gedeckt.

Deutschland auf Distanz

US-Präsident Obama (M.) verfolgt im Mai 2011 den Einsatz, bei dem Osama bin Laden starb (Foto: dpa)
US-Präsident Obama (2.v. l.) verfolgt den Einsatz, bei dem Osama bin Laden starbBild: The White House, Pete Souza/AP

Die Bundesregierung vermeidet jeglichen Kommentar zu den Drohnenangriffen. "Die völkerrechtliche Einordnung bedarf der genauen Kenntnisse des Einzelfalls", erklärt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. Und die lägen eben nicht vor. Gleichwohl ist Berlin anscheinend bemüht, die Praxis zumindest nicht zu unterstützen. "In der geheimdienstlichen Kooperation dürfen bestimmte Informationen nicht geliefert werden, die zur Tötung deutscher Staatsbürger führen könnten", sagt Peter Rudolf von der Stiftung Wissenschaft und Politik. Außerdem werden Medienberichten zufolge bestimmte Informationen an die US-Geheimdienste mit dem Hinweis versehen, sie dürften nur zu Festnahmezwecken benutzt werden. "Es stellt sich natürlich die Frage, ob nicht jede Information im Bereich der Aufstands- oder Terrorismusbekämpfung zu Ergebnissen führen kann, die man zunächst nicht überblicken konnte", sagt Rudolf.

Ein Sprecher des Innenministeriums will diese Beschränkungen im Informationsautausch nicht bestätigen; Vertraulichkeit sei ein Gebot der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit. Er formuliert es allgemein: "Unsere verfassungsmäßige Ordnung verbietet die Informationsweitergabe zu extralegalen Tötungen."

Dennis Stute