Deutschland wegen des Armenien-Streits gerügt
18. September 2017Die Türkei hat den deutschen Botschafter in Ankara erneut ins Außenministerium einbestellt. Der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Schäfer, sagte, es handele sich bereits um die 17. Einbestellung. "Man verliert ja fast schon den Überblick angesichts der vielen Einbestellungen unseres armen Botschafters", sagte Schäfer.
Bei dem Gespräch ging es um den seit Jahren ausgetragenen Streit, ob die Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich vor mehr als 100 Jahren ein Völkermord waren oder nicht. Die türkische Regierung protestierte gegen den Workshop einer unabhängigen Stiftung zu diesem Thema.
Das Auswärtige Amt erklärte nach dem Gespräch, der Botschafter habe die Unabhängigkeit und Freiheit von Stiftungen in Deutschland betont. In der Veranstaltung sei es um "pädagogische Konzepte bei der Vermittlung von historischen Themen" gegangen. Weitere Einzelheiten wurden nicht genannt.
Der Bundestag hatte Anfang Juni 2016 trotz massiver Proteste aus der Türkei die Massenmorde an Armeniern vor über hundert Jahren als Genozid gewertet. In der mit breiter Mehrheit verabschiedeten Resolution wird die Ermordung von bis zu 1,5 Millionen Armeniern 1915 während des Ersten Weltkriegs als Völkermord bezeichnet. Ankara zog deswegen zeitweise den Botschafter aus Berlin ab. Mit der Erklärung, die Resolution sei nicht rechtsverbindlich, entschärfte die Bundesregierung den Streit später.
Die Einbestellung gilt in der Diplomatie als schärfste Maßnahme, um eine fremde Regierung offiziell zu rügen. Zuletzt hatte die Türkei den Diplomaten am Samstag förmlich ins Außenministerium zitiert, weil bei einem kurdischen Kulturfestival in Köln Bilder des PKK-Führers Abdullah Öcalan gezeigt wurden, ohne dass die Polizei einschritt.
PKK in Deutschland verboten
Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist auch in Deutschland seit 1993 als Terrororganisation verboten. Das schließt auch das öffentliche Zeigen bestimmter Kennzeichen ein. Das Bundesinnenministerium hatte im März eine Liste von Symbolen an die Sicherheitsbehörden gegeben, die dazu gehören. Auch ein Öcalan-Bild ist darunter.
Die Kölner Polizei beruft sich nun darauf, dass die bei dem Kulturfest gezeigten Bilder andere waren als das auf der Liste gezeigte. In dem Katalog wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebe und auch ähnliche Symbole verboten seien. Das Bundesinnenministerium distanzierte sich deswegen vom Vorgehen der Kölner Polizei. Es werde nun geprüft, ob der Katalog mit den verbotenen Symbolen nochmals konkretisiert werden müsse, hieß es in Berlin.
uh/jj (dpa, rtr)