Trumps Einreiseverbot: So geht es nicht
8. September 2017Die Einreiseverbote für Staatsangehörige aus sechs überwiegend muslimischen Ländern sind in den USA teilweise aufgehoben worden. Bestimmte Verwandte von US-Bürgern aus den betroffenen Staaten dürften nicht an der Einreise gehindert werden, urteilte ein Berufungsgericht. Dazu zählen Großeltern, Enkel, Tanten, Onkel und Cousins. Auch bestimmte Flüchtlinge dürften nicht ausgeschlossen werden, verkündeten die drei Richter in Seattle. Sie erklärten einstimmig, die Regierung habe nicht ausreichend erklärt, warum der Einreisestopp auch für diese Menschen gelten sollte.
Das Oberste Gericht der USA hatte vor kurzem entschieden, dass der Einreisestopp in Teilen in Kraft treten darf, bis es im Oktober in der Hauptsache entscheidet. Bis dahin soll aus den betreffenden Ländern nur in die USA einreisen dürfen, wer "echte" (bona fides) Beziehungen in das Land nachweist. Diese Beziehungen hat das Berufungsgericht nun weiter gefasst, als es die Trump-Regierung wollte.
Die Einreisesperren traten am 29. Juni in Kraft. Sie gelten für einen Zeitraum von 90 Tagen für all jene Menschen aus den Ländern Iran, Sudan, Syrien, Jemen, Libyen und Somalia, die keine engen Verbindungen in die USA nachweisen können. Das Flüchtlingsprogramm wird für 120 Tage ausgesetzt, allerdings lockerte das Berufungsgericht auch hier die Vorgaben. Das Oberste Gericht, der Supreme Court, hat für den 10. Oktober eine Verhandlung angesetzt. Allerdings ist der Geltungszeitraum des Einreisestopps dann bereits abgelaufen. Um Trumps Einreisesperren gibt es seit vielen Monaten ein juristisches Gezerre.
rb/haz (ap, dpa, rtr)