Bundesanwalt sieht staatlichen Tötungsauftrag
7. Dezember 2021Die Bundesanwaltschaft hat keinen Zweifel daran, dass die Erschießung eines Georgiers tschetschenischer Abstammung im Sommer 2019 mitten in Berlin ein Auftragsmord war. Der Angeklagte habe einem "staatlichen Tötungsauftrag" Folge geleistet, sagte Bundesanwalt Nikolaus Forschner zum Auftakt seines Plädoyers vor dem Berliner Kammergericht.
Hintergrund sei die "Feindschaft des Opfers zum russischen Staat" gewesen, so Forschner. Die höchste deutsche Anklagebehörde hatte den Fall wegen des vermuteten politischen Hintergrundes übernommen.
Nach rund 14 Monaten Verhandlung und der Vernehmung von knapp 50 Zeugen sieht der Bundesanwalt die wesentlichen Vorwürfe der Anklage bestätigt. Demnach reiste der angeklagte 56 Jahre alte Russe kurz vor der Tat von Warschau nach Berlin.
Am 23. August 2019 mittags näherte er sich auf einem Fahrrad dem Georgier in der Parkanlage Kleiner Tiergarten und feuerte drei Schüsse auf das Opfer - zwei davon gezielt auf den Hinterkopf. Zeugen sprachen von einer Hinrichtung. Die Anklage fordert lebenslange Haft für den mutmaßlichen Täter.
Der getötete 40-Jährige, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte, war von russischen Behörden als tschetschenischer Terrorist eingestuft worden. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft war das Opfer vor seinem Tod von Helfern des Angeklagten beobachtet worden, die bislang allerdings noch nicht ermittelt wurden.
Der sogenannte Tiergartenmord-Prozess findet seit Oktober 2020 vor einem Staatsschutzsenat des Berliner Gerichts unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Unklar ist, wann das Urteil gesprochen wird. Möglich ist es noch vor Weihnachten. Es dürfte erhebliche Auswirkungen auf das deutsch-russische Verhältnis haben.
uh/rb (dpa)