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IS-Kämpfer muss ins Gefängnis

5. Dezember 2014

Im ersten Prozess gegen einen deutschen Kämpfer der Terrormiliz IS hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Angeklagten Kreshnik B. zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

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Kreshnik B. Urteil 05.12.2014 Oberlandesgericht Frankfurt (Foto: picture alliance(dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Der Staatsschutz hielt es für erwiesen, dass Kreshnik B. (Artikelbild rechts) von Juli bis Dezember 2013 in Syrien für die Dschihadistengruppe "Islamischer Staat" (IS) gekämpft hat. Mit dem Strafmaß lag das Gericht in Frankfurt am Main in etwa zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und drei Monate gefordert hatte und der Verteidigung, die maximal drei Jahre und drei Monate für angemessen hielt.

Bei ihren Plädoyers hatten sich beide Seiten auf eine mit dem Staatsschutz getroffene Vereinbarung gestützt. Der Anklagepunkt, eine schwere staatsgefährdende Straftat im Ausland vorbereitet zu haben, wurde fallengelassen. Voraussetzung dafür war, dass er ausführlich die Fragen des Gerichts und der Bundesanwaltschaft beantwortete.

Der Deutsche mit Wurzeln im Kosovo hatte im Prozess gestanden, im Juli 2013 nach Syrien gereist zu sein, um mit dem IS gegen das Assad-Regime zu kämpfen. Kreshnik B. gestand, zwei Treueeide auf den IS geleistet zu haben, am Sturmgewehr ausgebildet worden zu sein und eine Ausbildung als Scharfschütze angestrebt zu haben. Er habe auch an Kampfeinsätzen teilgenommen, dabei aber nicht auf Menschen geschossen. Bei seiner Rückkehr vor knapp einem Jahr wurde der Frankfurter am Flughafen festgenommen und saß bislang in U-Haft.

gmf/djo (afp, dpa, rtr)