Längere Haft für Pistorius?
21. Juli 2016Die Haftstrafe für "das Verbrechen des Mordes" sei "auf schockierende Weise zu milde", erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie will gegen die sechsjährige Gefängnisstrafe für den südafrikanischen Olympioniken Oscar Pistorius in Berufung gehen.
Vor zwei Wochen hatte ein Gericht in Pretoria den Sportler wegen Totschlags seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt. Damit wich Richterin Thokozile Masipa erheblich von der gesetzlich vorgesehenen Haftstrafe von mindestens 15 Jahren ab. In der Begründung führte sie einige strafmildernde Umstände an, darunter die von der Verteidigung vorgebrachte Möglichkeit einer Verwechslung.
Nur ein Missverständnis?
Am Valentinstag 2013 hatte Pistorius das Model Steenkamp erschossen. Durch eine geschlossene Badezimmertür hatte er vier Schüsse auf seine damalige Freundin abgefeuert. Während der Gerichtsverhandlungen hatte der Spitzensportler beteuert, er habe aus Angst vor einem Einbrecher gehandelt.
In erster Instanz war Pistorius wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Davon leistete er ein Jahr ab, bevor die Strafe in Hausarrest umgewandelt wurde. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und erzielte Ende 2015 in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen Mordes, was im deutschen Rechtssystem dem Totschlag entspricht.
Ruhm bei Olympia
Pistorius wurden wegen eines Gen-Defekts beide Unterschenkel amputiert. Mit Hilfe von Prothesen gelangte er als Sprinter zu Weltruhm. Er gewann mehrere Preise bei den Paralympics und startete 2012 als erster beinamputierter Sportler bei den Olympischen Spielen in London. Die Südafrikaner feierten Pistorius als Nationalhelld. Mit seiner Beziehung zu Steenkamp füllte die Klatschspalten der Zeitungen.
nin/SC (dpa, afp, sid)