Einspruch von Pistorius abgelehnt
3. März 2016Das Verfassungsgericht in Südafrika begründete seine Entscheidung, den Antrag auf Zulassung der Berufung abzulehnen damit, dass "keine Aussichten auf Erfolg bestehen", wie Luvuyo Mfaku, Sprecher der Nationalen Strafverfolgungsbehörde, sagte. Pistorius hatte sich gegen das Urteil gewehrt, nachdem er Anfang Dezember des Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp für schuldig befunden worden war.
Strafmaß wird noch verkündet
Das Strafmaß ist noch nicht verkündet worden, dem Sprintstar drohen aber bis zu 15 Jahre Haft. Vor Gericht geht es am 16. April 2016 weiter. In erster Instanz war er wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ein Fünftel davon hat er im Gefängnis abgesessen, am 20. Oktober vergangenen Jahres wurde er in den Hausarrest überstellt.
Der unterschenkelamputierte Ausnahmeathlet hatte Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 in seinem Haus erschossen. Er beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und sie in Panik erschossen zu haben. Das Berufungsgericht kam aber zu dem Urteil, dass Pistorius mit "krimineller Absicht" gehandelt habe. Er habe insgesamt vier großkalibrige Kugeln durch die geschlossene Toilettentür geschossen und deshalb damit rechnen müssen, dass er jemanden dahinter töten werde - ungeachtet der Identität seines Opfers.
og/uh (sid, dpa)