Spaniens Lockdown war verfassungswidrig
15. Juli 2021Für eine solche Einschränkung der Freiheitsrechte hätte es der Verhängung des Ausnahmezustands bedurft, heißt es in spanischen Medien aus dem Gerichtshof. Die Regierung hatte während der ersten Welle der Pandemie nur den Alarmzustand ausgerufen, das Parlament stimmte dem später zu. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts war das aber eine unzureichende Rechtsgrundlage für die Ausgangssperre.
Von März bis Mai 2020 durften die Menschen in Spanien nur aus triftigen Gründen ihr Haus verlassen. Sport in der Öffentlichkeit war nicht erlaubt, auch Kinder durften nicht raus. Wer es dennoch tat, musste ein Bußgeld bezahlen. Rund eine Million Strafzettel soll die Polizei in diesen Monaten verteilt haben - nun könnten die Bürger womöglich ihre Strafzahlungen zurückfordern. Und auch eine Welle von Schadensersatzklagen sei möglich, schreibt die Zeitung "La Vanguardia", weil Bürger ohne gesetzliche Grundlage gezwungen wurden, zu Hause zu bleiben.
Auch die neuen Freiheiten werden bald wieder einkassiert
Dabei drohen in Spanien schon wieder strikte Einschränkungen. Angesichts eines rasanten Anstiegs der Corona-Fallzahlen werden in mehreren Regionen des Landes derzeit Vorbereitungen für mögliche neue Corona-Maßnahmen getroffen. In Katalonien, dem Zentrum der fünften Pandemie-Welle, haben die Regionalbehörden eine erneute Ausgangssperre im Blick, darunter auch für die Metropole Barcelona.
Dort sind seit dem Wochenende die Clubs bereits wieder geschlossen und Open-Air-Veranstaltungen können nur mit Corona-Tests der Besucher stattfinden. Andere Regionen haben ähnliche Maßnahmen ergriffen oder ziehen diese in Betracht. In der südöstlichen Region Valencia gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 01.00 Uhr bis 06.00 Uhr.
In Spanien lag die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch bei 271 - und damit weit über der Marke von 200, ab der Deutschland eine Region zum Hochinzidenzgebiet erklären kann. Dann müssten Reiserückkehrer in Quarantäne.
rb/AL (AFP, dpa, Reuters)