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Russland-Sanktionen sind rechtens

28. März 2017

Die Sanktionen, die die Europäische Union gegen Rosneft und andere russische Firmen im Zuge der Ukraine-Krise verhängt hat, sind rechtens. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof EuGH in Luxemburg.

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
Der Europäische Gerichtshof in LuxemburgBild: picture-alliance/dpa/T. Frey

Der russische Ölkonzern Rosneft hatte in Großbritannien gegen die Sanktionen der EU geklagt, die Richter dort schalteten den EuGH ein. Die EU-Sanktionen verbieten es russischen Unternehmen unter anderem, Spezialtechnik und Dienstleistungen zur Ölförderung zu liefern. Die EU hatte die Sanktionen verhängt, nachdem Russland die ukrainische Halbinsel Krim annektiert hatte und auch im Osten der Ukraine militärisch aktiv wurde.

Die EU-Staaten hätten die Strafmaßnahmen gegen Rosneft und andere Unternehmen gut begründet, erklärten die Luxemburger Richter am Dienstag. Die vom EU-Rat im Juli 2014 erlassenen Strafmaßnahmen seien eine Reaktion auf die Destabilisierung in der Ukraine durch Moskau und sollten Russlands "Kosten" für die Untergrabung der ukrainischen Souveränität erhöhen, heißt es in dem am Dienstag verkündeten Urteil.

Ukraine Donezk Panzer pro-russischer Separatisten
Panzer von Separatisten mit russischer Fahne im Osten der Ukraine Bild: picture-alliance/AP Photo/V. Ghirda

"Gut begründet"

Bei den jetzt beanstandeten Sanktionen geht es im Wesentlichen um Beschränkungen technischer Hilfen und von Krediten für die russische Ölindustrie. Der Kläger, der russische Ölkonzern Rosneft, ist zwar eine Aktiengesellschaft, mehr als zwei Drittel der Anteile hält aber der russische Staat. Deshalb war Rosneft von allen Teilen der Sanktionen betroffen.

Die europäischen Richter entschieden allerdings, dass durch die Sanktionen verbotenen "Finanzhilfen" nicht die Abwicklung von Zahlungen durch Banken betreffe. Zahlungsdienste würden von Banken als "Mittler" geleistet und seien insoweit keine Finanzhilfen. Zudem ziele die Verordnung nicht darauf, Gelder einzufrieren oder Geldtransfers zu beschränken. Damit dürfen Banken in der EU für russische Unternehmen, die von den Sanktionen betroffen sind, grundsätzlich Überweisungen ausführen.

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Sitz von Rosneft in Moskau gegenüber des Kremls Bild: Dmitry Kostyukov/AFP/Getty Images

"Enttäuschendes Urteil”

Der Rechtsvertreter Rosnefts sagte in Luxemburg, er sei von dem Urteil enttäuscht. "Ich würde sagen, das ist ein Rückschlag für den rechtlichen Schutz in der EU", so Anwalt Lode van den Hende. Das Gericht habe akzeptiert, "dass es ausreicht, wenn ein Unternehmen teilweise in Staatsbesitz ist, um Ziel von Sanktionen zu werden".

Das Gericht hatte in seinem Urteil festgestellt, "dass die Bedeutung der Ziele, die durch die beanstandeten Maßnahmen erreicht werden sollen, es rechtfertigen, wenn gewisse Unternehmen dadurch negativ betroffen sind".    

ar /wen (dpa, rtr, afp)