Russland muss Pussy Riot entschädigen
17. Juli 2018Die Bilder gingen um die Welt: Nadeschda Tolokonnikowa, Maria Aljochina und Jekaterina Samuzewitsch hatten 2012 mit dem Auftritt in der Moskauer Erlöserkirche unter anderem gegen Wladimir Putin demonstriert, der damals für das Präsidentenamt kandidierte. Die feministischen Aktivistinnen trugen den für die Gruppe typischen Dress mit Sturmhauben in bunten Farben über den Gesichtern. In der Kirche wedelten sie mit den Armen und traten mit den Füßen in der Luft herum. Im August desselben Jahres wurden sie wegen Rowdytums aus religiösem Hass zu je zwei Jahren Zwangslager verurteilt.
Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt: Russland muss Entschädigung zahlen. Das Gericht entschied, dass der russische Staat das Verbot der Misshandlung, das Recht auf Freiheit, das Recht auf ein faires Verfahren und die Meinungsfreiheit missachtet habe. Russland muss nun je 16.000 Euro Schmerzensgeld an zwei der Frauen zahlen, der anderen stehen 5000 Euro zu. Außerdem haben die drei Aktivistinnen Anspruch auf 11.760 Euro Schadenersatz.
Tolokonnikowa und Aljochina wurden im Dezember 2013 entlassen. Sie kamen im Zuge einer vom Parlament beschlossenen Amnestie rund drei Monate vor dem regulären Ablauf ihrer Strafe frei. Samuzewitsch war im Oktober 2012 in einem Berufungsverfahren überraschend auf Bewährung freigekommen.
Aljochina und Tolokonnikowa widmeten sich nach der Freilassung weiter den Menschenrechten und warben beispielsweise auf der Berlinale für politische Freiheit in Russland. Die Gruppe "Pussy Riot" ist weiter aktiv. Zuletzt liefen Mitglieder der Gruppe mitten im Finale der Fußball-Weltmeisterschaft in Moskau über das Spielfeld.
nob/djo (epd, dpa)