Rockern geht es nicht ans Leder
9. Juli 2015Für die Mitglieder von Rockerbanden ist ihre Lederweste viel mehr als ein Kleidungsstück. Sie gehört neben dem Motorrad und martialischen Symbolen zu einem Teil ihrer Identität. Bevor Rocker ihre Lederwesten tragen dürfen, müssen sie in der Regel mehrere Prozesse durchlaufen. Das Statussymbol zeigt die Stellung in der Rockerhierarchie an und wird sogar höher wertgeschätzt als das eigene Motorrad.
Rocker unter Generalverdacht?
Doch dürfen Rocker ihre Kutten noch in der Öffentlichkeit tragen, wenn einzelne Gruppierungen ihrer Motorrad-Clubs verboten sind? Ja, entschied nun der Bundesgerichtshof. Nach dem Urteil des Richter in Karlsruhe ist das Tragen der Kutten nicht strafbar. Es kann aber untersagt werden, wenn die Ziele eines Ortsvereins mit einem verbotenen Chapter übereinstimmen.
Dem bundesweit von Rockern und Sicherheitsbehörden beachteten Rechtsstreit lag ein Fall von zwei Mitglieder der Bandidos in Nordrhein-Westfalen zugrunde. Sie waren für das Tragen ihrer Kutten zu einer Geldstrafe verurteilt worden, da andere Bandidos-Gruppen verboten sind. In Aachen wurde die Ortsgruppe (Chapter) des Rockerclubs wegen Gewalt und Waffenbesitz 2012 verboten, ebenso wie 2010 bereits die Bandidos in Neumünster.
Das Bochumer Landgericht hatte im vergangenen Oktober befunden, dass das pauschale Kuttenverbot nicht rechtens ist. Die Bundesstaatsanwaltschaft forderte bei der mündlichen Verhandlung am 11. Juni, das Urteil aufzuheben.
Einschüchterung durch Rocker-Uniform
Aus Sicht der Sicherheitsbehörden dient das gemeinsame Auftreten in der Rockeruniform vor allem als Mittel der Einschüchterung. Das Zeigen der Club-Embleme ist daher vielerorts von den Behörden untersagt. So müssen die Hells Angels in fast allen Bundesländern mit Anzeigen rechnen, wenn sie den stilisierten Totenkopf mit Engelsflügeln in der Öffentlichkeit tragen.
Zu den untereinander verfeindeten Rockergruppen gehören Hells Angels, MC Gremium, Bandidos und Outlaws. Das Bundeskriminalamt geht bundesweit etwa von 9000 Rockern aus. Bei der Organisierten Kriminalität hatte 2013 jedes achte Verfahren einen Bezug zu Rockern. Unter den Verbrechen waren Gewaltdelikte, Drogen- und Waffenhandel sowie Prostitution. Seit einigen Jahren geht der Staat verschärft gegen Rockerbanden vor.
sp/joz (dpa)