Kommt das Rockerkutten-Verbot?
Zwei Mitglieder der Rockergruppe Bandidos aus Unna und Bochum durften ihre Lederwesten nicht tragen, weil andere Ortsvereine verboten worden waren. Sie klagten, am Donnerstag kommt der Fall vor den Bundesgerichtshof.
Fat Mexican nicht erwünscht
Der "fette Mexikaner" ist das Markenzeichen der Bandidos. Oft bedeutet es Ärger: in Aachen wurde die Ortsgruppe (Chapter) des Rockerclubs wegen Gewalt und Waffenbesitz 2012 verboten, ebenso wie 2010 bereits die Bandidos in Neumünster. Dürfen deshalb auch Mitglieder anderer Chapter ihre Kutten nicht mehr tragen?
Urteil von ganz oben
Das muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden. Zwei Bandidos in Nordrhein-Westfalen hatten geklagt, weil sie Strafe für das Tragen ihrer Kutten zahlen sollten, obwohl sie selbst oder ihre Chapter sich nichts hatten zu Schulden kommen lassen. Ähnliches ist auch Mitgliedern der Hells Angels, Deutschlands anderem großen Rockerclub, schon passiert.
Der gefürchtete Totenkopf
Der "geflügelte Schädel" ist das Markenzeichen der Hells Angels. Ihn öffentlich zu zeigen, ist vielerorts Grund genug für eine Strafanzeige. Die Begründung: Symbole von zum Teil gewalttätigen, kriminellen Rockergangs sollen nicht zur Schau getragen werden.
Mehr als nur ein Kleidungsstück
Sollte der Bundesgerichtshof ein Verbot bestimmter Kutten aussprechen, wäre das ein schwerer Schlag für Bandidos, Hells Angels und andere Gruppen. Schließlich gilt die Kutte in Rockerkreisen als Teil der Identität und Symbol der Ehre. Details können außerdem den Status des Trägers innerhalb der Gruppe anzeigen.
Mittel der Einschüchterung
Die Polizei sieht das nüchterner. Für die Beamten stehen die oftmals martialischen Kutten für Einschüchterung und Gesetzesbruch. 2013 brachte das Bundeskriminalamt jedes achte Strafverfahren in Verbindung mit Rockerclubs. Unter den Verbrechen waren Gewaltdelikte, Drogen- und Waffenhandel sowie Prostitution.
Wie weit geht das Verbot?
Gegner eines generellen Kuttenverbots sehen sich im Generalverdacht. Ein Passauer Strafrechtsprofessor schrieb in einem jüngst veröffentlichtem Gutachten, dass die "Verfolgung" von Mitgliedern nicht verbotener Chapter dringend korrekturbedürftig sei. Ob eine Kutte mit "Fat Mexican" oder "geflügeltem Schädel" Grund für eine Verhaftung ist, wird sich nach der Urteilsverkündung am Donnerstag zeigen.