Richterspruch mit Signalwirkung
14. März 2012Fast zehn Jahre hat es gedauert, bis der Internationale Strafgerichtshof sein erstes Urteil gefällt hat. Am Mittwoch (14.3.2012) war es endlich so weit, und das Urteil ist historisch: Die Richter sprachen den kongolesischen Kriegsverbrecher Thomas Lubanga Dyilo wegen des Einsatzes von Kindersoldaten schuldig. Der 51-Jährige soll in den Jahren 2002 und 2003 im Ostkongo Hunderte von Kindern als Soldaten rekrutiert und bei Kämpfen eingesetzt haben. Welches Strafmaß Lubanga erwartet, werden die Richter später bekannt geben.
"Später"… schon wieder eine Verzögerung, mag man denken. Noch eine weitere Zumutung für die Opfer. Kritiker bemängeln schon länger, dass es viel zu lang gedauert hat von der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs im Juli 2002 bis zu seinem ersten Urteil. Für Chefankläger Luis Moreno Ocampo wurde es sogar langsam knapp: Seine Amtszeit endet im Juni – und das Fehlen eines Urteils hätte seine Bilanz möglicherweise getrübt.
Und doch ist es richtig, dass sich das Weltgericht mit Sitz im niederländischen Den Haag Zeit nimmt, Urteil und Strafmaß zu finden. Persönliche Befindlichkeiten oder Bilanzen wie die eines Herrn Ocampo dürfen keine Rolle spielen. Denn auch das einzige ständige Weltgericht zur Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen muss seine juristische Verantwortung wahrnehmen: Es geht nicht darum, schnellstmöglich ein Urteil zu fällen, das den Erwartungen einer empörten, ungeduldigen Allgemeinheit entspricht. Nein, das Gericht muss alle Indizien für und wider den Angeklagten gründlich prüfen – so wie Justitia es verlangt. Und das nimmt in einem Land wie der Demokratischen Republik Kongo und einem schwer durchschaubaren Konflikt wie dem im Ostkongo sicher mehr Zeit in Anspruch als anderswo.
Auch anderweitig wird der Internationale Strafgerichtshof immer wieder kritisiert: Gerade afrikanische Länder bemängeln, er verfolge in erster Linie mutmaßliche afrikanische Kriegsverbrecher. Täter von anderen Kontinenten hingegen könnten – wie etwa der syrische Präsident Assad – unbehelligt weiter ihr Unwesen treiben. Und in der Tat betreffen Anklagen und Haftbefehle vor allem Afrikaner: zwei weitere kongolesische Milizenführer, den ehemaligen ivorischen Präsidenten Laurent Gbagbo, den sudanesischen Präsidenten Omar Al-Baschir, den ugandischen Rebellenchef Joseph Kony, um nur einige zu nennen.
Aber Fakt ist nun einmal, dass ein Täter nur zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn er einem Staat angehört, der das Rom-Statut ratifiziert hat, oder Verbrechen auf dem Territorium eines Vertragsstaates begangen hat. Ansonsten bedarf es eines Beschlusses des UN-Sicherheitsrates. So wie im Fall Baschirs oder des früheren libyschen Machthabers Gaddafi.
Insofern kann man nur schließen: Ja, es hat lang gedauert, bis es zu diesem Urteil kam. Und ja, es ist ein afrikanischer Kriegsverbrecher, der verurteilt wurde. Und doch ist dieses erste Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs wichtig und wegweisend: Es ist ein unmissverständliches Zeichen dafür, dass mutmaßliche Kriegsverbrecher zwar mit einem fairen Prozess rechnen können – nicht aber damit, dass tatsächlich begangene Taten ungesühnt bleiben. Und genau das war der Grund dafür, dass der Internationale Strafgerichtshof vor fast zehn Jahren ins Leben gerufen wurde.