Holocaust-Gesetz: Prüfung nach Unterschrift
6. Februar 2018Polens Präsident Andrzej Duda hat angekündigt, er werde das umstrittene Holocaust-Gesetz der nationalkonservativen Regierung unterzeichnen. Danach werde er es aber noch dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen, sagte Duda in Warschau. Damit wolle er sichergehen, dass das Gesetz nicht die Meinungsfreiheit einschränke.
"Öffentlich und entgegen den Fakten"
Das Gesetz sieht Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft vor, wenn jemand unter anderem "öffentlich und entgegen den Fakten" dem polnischen Volk oder Staat die Verantwortung oder Mitverantwortung für von Nazi-Deutschland begangene Verbrechen zuschreibt. So ist es künftig verboten, die NS-Todeslager im besetzten Polen als "polnische Lager" zu bezeichnen. Die beiden Parlamentskammern in Warschau hatten das Gesetz bereits verabschiedet.
Duda stellte klar, dass Polen im Zweiten Weltkrieg als Staat nicht existierte und sich deshalb auch nicht als solcher am Holocaust beteiligen konnte. Polen habe das Recht, sich vor falschen Unterstellungen zu schützen. Dazu diene dieses Gesetz und deshalb werde er es unterzeichnen.
Kritiker: Freie Meinungsäußerung gefährdet
Das Gesetz hat eine diplomatische Krise mit Israel ausgelöst. Dessen Regierung sieht in dem Gesetz den Versuch, die Verbrechen von Polen an Juden im Zweiten Weltkrieg zu verschleiern. Kritiker in Polen bemängeln zudem, es sei unpräzise formuliert. Dies könnte die Regierung benutzen, um Fälle zu leugnen, bei denen die Verantwortung von Polen bei Verbrechen an Juden nachgewiesen wurde. Ihrer Meinung nach gefährdet das Gesetz auch die freie Meinungsäußerung. Die Warschauer Regierung streitet das ab und hebt zudem hervor, Kunst und Wissenschaft seien von den Regelungen ausgenommen.
sti/as (afp, dpa, rtr)